Familie aus Jet geworfen:Dicke Luft im Flugzeug

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Ein harmloser Streit mit dem Flugpersonal eskaliert - und schon steht eine Familie wieder auf dem Rollfeld des Münchner Flughafens. Ist ein Konflikt zwischen Steward und Gast eine "Gefahr für das Flugzeug"? Darüber hatte nun das Landgericht München I zu klären.

Ekkehard Müller-Jentsch

Ein wohl eher harmloser Disput mit einem Flugbegleiter um die Sitzplätze der Kinder und das Handgepäck - schon stand ein Familienvater wieder draußen auf dem Rollfeld des Münchner Flughafens. Neben ihm seine weinende Familie, eskortiert von der Polizei. Die Besatzung der Lufthansa-Maschine hatte die Meinungsverschiedenheit zwischen Steward und Gast zur "Gefahr für das Flugzeug" erklärt und dem Vater die Beförderung aus Sicherheitsgründen verweigert. Der charterte daraufhin eine Privatmaschine und klagte nun auf Schadenersatz und Schmerzensgeld - mit einigem Erfolg.

Hauptsache Ruhe an Bord: Ein Familienvater zog jetzt vor Gericht. (Foto: dpa)

Mit Flug LH 3172 wollte der Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens geschäftlich nach Lviv (Lemberg) in der Ukraine fliegen. Seine Frau und die beiden fünf und zehn Jahre alten Kinder begleiteten ihn. Beim Check-in am Flughafen bat er, die weit hinten im engen Teil der Maschine gelegenen Sitzplätze gegen zwei Reihen mit mehr Platz zu tauschen.

Er bekam sie: eine Reihe vor und eine direkt am Notausgang in der Mitte des Flugzeuges. Kaum hatten dort jeweils ein Elternteil und ein Kind Platz genommen, kam der Flugbegleiter. Kinder dürften nicht am Notausstieg sitzen, sagte er und schlug vor, dass die Kinder gemeinsam in der Reihe davor sitzen. Das geschah schließlich auch so. Bald darauf kam der Purser zurück und forderte die Eheleute auf, ihr Handgepäck unter den Sitzen sofort zu entfernen.

Was sich in dieser Situation tatsächlich abspielte, hat nun ein Zivilrichterin am Landgericht München I aufzuklären versucht. Der klagende Passagier sagte, der Steward habe ihn schon wegen der Sitzplätze angefaucht. "Jetzt blicke ich aber nicht mehr durch", habe er ihm geantwortet. Der habe zurückgeherrscht: "Was haben Sie gesagt? Ich blicke nicht mehr durch." Nein, habe er ihm geantwortet, "ich habe nicht Sie gemeint, sondern gesagt, das ich nicht mehr durchblicke". Um Ruhe zu bekommen, habe er dem Flugbegleiter dann gesagt, dass die Familie keinen Bordservice haben wolle. Der Purser sagte dagegen, man habe ihn als Deppen bezeichnet und weggewunken: Er solle während des Fluges nicht mehr in die Nähe der Familie kommen.

Eine Protesthaltung mit aggressivem Verhalten und fehlender Einsicht, meinte später im Prozess die Lufthansa, könne eine Gefahr für die Passagiere darstellen - so jemand werde womöglich auch im Notfall nicht den Anweisungen des Personals folgen. Latent aggressives Verhalten eskaliere eventuell, und es könne zu Handgreiflichkeiten und gar zur "Fesselung des Angreifers" kommen.

Weil Aussage gegen Aussage stand, meinte die Richterin, dass der nicht mehr sehr höfliche Umgangston kaum verwundere. Der Passagier sei allen Aufforderungen nachgekommen. Und die Lufthansa habe ihm diese Plätze doch zugewiesen. Eine bloße Protesthaltung sei noch keine Gefahr für das Flugzeug. Auch wenn nur der Vater des Flugzeugs verwiesen worden sei, müsse die Lufthansa 3034 Euro für den Ersatzflug der ganzen Familie zahlen, jedoch kein Schmerzensgeld. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© SZ vom 01.09.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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