Von Beate Wild

Kaum hat die Radlsaison begonnen, steigen die Polizeikontrollen wieder sprunghaft an. Der ADFC übt Kritik: Oftmals wollen die Ordnungshüter nur abkassieren.

Endlich ist es Frühling, die Sonne scheint, die Bäume schlagen aus. Der Münchner, von Natur aus ein Frischluftfanatiker und Freizeitsportler, freut sich und holt sofort seinen Drahtesel aus der Garage. Er schwingt sich gutgelaunt auf sein Radl und fährt los. Doch plötzlich steht ein uniformierter Mann vor ihm und fordert ihn mit Hilfe einer Kelle auf, anzuhalten. "Stopp! Polizei!", sagt der Freund und Helfer. "Wissen Sie, warum wir Sie aufhalten?"

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Achtung Polizei: Kaum hat die Radlsaison wieder begonnen, müssen Münchens Radler mit Verkehrskontrollen rechnen. (© Foto: Rumpf)

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Verwundert blickt sich der Münchner um. Ist wirklich er gemeint? "Was ist denn los? Hab ich etwas falsch gemacht?", fragt er. Und schon treffen ihn die Worte des Ordnungshüters wie eine Mords-Watschn: "Bei Rot über die Ampel, das macht 100 Euro und einen Punkt."

Diese Situation ist schon vielen Münchnern passiert, alleine im Jahr 2008 waren es laut Münchner Polizei 21.337 Radler, die aufgehalten wurden und blechen mussten. Das geht schneller, als man denkt. "In München ist die Polizei besonders scharf bei den Kontrollen", sagt Hannes Bojarsky, Geschäftsführer des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) München e. V.

"Die Beamten wissen außerdem genau, an welchen Stellen die Radler leichtsinnig sind. Da stellen sie sich dann besonders gerne hin und kassieren ab." Beispiele für beliebte Kontrollstellen sind etwa die Fußgängerampel am Oberanger oder die Kreuzung Ludwigstraße Ecke Akademiestraße.

Doch der Polizei geht es nicht nur ums Abkassieren. Als Fahrradfahrer habe man schließlich keine Knautschzone und sei im Straßenverkehr deshalb umso gefährdeter, ist meist die Auskunft der Verkehrspolizisten, wenn sie einen Radler bei einem Verstoß erwischen.

Nicht nur das übersehene Rotlicht kostet Geld. Wer eine Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung befährt, muss mit 15 bis 25 Euro rechnen, je nachdem, ob er andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gar gefährdet hat. Sollte er einen Unfall verursachen, werden 30 Euro fällig.

Auch die Fußgängerzone und Gehwege sind Tabuzonen für Fahrradfahrer. Wird man mit seinem Zweirad trotzdem in den Fußgängerbereichen radelnd erwischt, kostet das zehn bis 25 Euro, je nach Gefährdungsgrad.

Ebenfalls verboten ist das Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf dem Radweg. Ein Münchner Klassiker ist hier das Stück auf der Ludwigstraße zwischen Geschwister-Scholl-Platz und Schellingstraße: Radler, die aus dem Englischen Garten kommen und in die Maxvorstadt wollen, fahren den kurzen Abschnitt kurzerhand entgegen der Fahrtrichtung, obwohl das verboten ist.

Das weiß auch die Polizei und kontrolliert an dieser Stelle besonders gerne. Los geht der Strafzettel hier bei zehn Euro, bei Behinderung anderer kostet es 20 Euro, bei Gefährdung anderer 25 Euro und bei einem Unfall gar 30 Euro.

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