"Bewohner schläft": Die Heimaufsicht ist auf Fälschungen gestoßen. Gleich mehrere Pflegekräfte hatten nötige Kontrollen unterlassen, aber als erledigt protokolliert.
Bei nächtlichen Überprüfungen in Münchner Pflegeheimen ist die Heimaufsicht auf Fälschungen gestoßen. Gleich mehrere Pflegekräfte hatten medizinisch nötige Leistungen unterlassen, aber schon im voraus als erledigt protokolliert. Die Stadt verhängte ein Beschäftigungsverbot und zeigte die Pflegekräfte an. Die Zahl solcher Fälle nimmt offenbar zu.
Schlechte Betreuung: In einigen Heimen deckten Kontrolleure Missstände auf. (© Foto: ddp)
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Sechsmal war die Heimaufsicht in diesem Jahr schon nachts unterwegs, einmal stieß sie dabei auf geradezu kriminelles Vorgehen: Als die Kontrolleure aus dem Kreisverwaltungsreferat (KVR) um 3 Uhr nachts in ein Münchner Altenheim kamen, war die "Pflegedokumentation", das Protokoll der Nacht, bereits bis fünf Uhr morgens im Voraus ausgefüllt.
Die drei Heim-Mitarbeiter bescheinigten Leistungen, die es gar nicht gegeben hatte. KVR-Sprecher Christopher Habl bestätigte diese SZ-Informationen. Drei Pflegekräfte, die für 100 Bewohner zuständig waren, haben es sich einfach gemacht - und massive Gesundheitsschäden der Schutzbefohlenen riskiert. Da stand dann beispielsweise Bewohner "schläft" oder "verweigert" Trinken, in einem anderen Fall war eingetragen: "Hat 400 Milliliter getrunken."
Solche Trinkprotokolle sowie sogenannte Bewegungs- oder Lagerungspläne sollen bei schwerstbehinderten Menschen verhindern, dass sie zu wenig trinken und zu lange auf einer Seite liegen und sich so schmerzhafte Druckgeschwüre zuziehen. Aus eigener Kraft können sich die Betroffenen nicht mehr drehen. Die Pfleger müssen die alten Menschen daher in ein- bis dreistündigem Abstand anders legen und kontrollieren, ob diese tatsächlich genug getrunken haben. Gerade bei verwirrten alten Menschen ist dies besonders wichtig, um einer folgenschweren Austrocknung vorzubeugen.
In der Praxis ist es immer wieder vorgekommen, dass Pflegekräfte die Protokolle bereits zum Beginn für die gesamte Nachtschicht im Voraus abgezeichnet haben; auch im Vorjahr gab es einen ganz ähnlichen Fall. "Wir beraten die Einrichtungen", so Habl, "damit sie ihre eigenen Kontrollen verbessern." So gebe es etwa EDV-Systeme, die Fälschungen erschwerten. Grundsätzliches Problem bleibe aber die zumeist viel zu knappe Nachtbesetzung: "Der Gesetzgeber müsste einen Pflegeschlüssel für die Nacht festlegen."
Wegen des "gehäuften Auftretens von Dokumentenfälschungen" hat das Kreisverwaltungsreferat jetzt außerdem in einem Schreiben an alle Heime mit Nachdruck deutlich gemacht, dass es sich bei "vorsätzlich falsch datierten und inhaltlich falschen Eintragungen" um Urkundenfälschung und ein "gravierendes Betrugsdelikt" handele.
Die Behörde bringt diese Vorfälle zur Anzeige und geht mit Anordnungen gegen die Träger vor. Dies soll sicherstellen, dass die Heimleiter "auf die Einhaltung der fachlich notwendigen und formal korrekten Dokumentation, vor allem zur Nachtzeit", achten. Die ertappten Pfleger wurden entlassen; sie müssen nun außerdem mit einem Strafverfahren rechnen.
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Es ist richtig, daß immer wieder Dokumentationen gefälscht werden. Es ist auch richtig, daß dies nicht akzeptiert werden darf und kann.
Es gilt aber zu bedenken:
Bei einem Auftragsunrecht wird auch der Auftraggeber zur Verantwortung gezogen - in der Regel! Sind staatliche Stellen die Auftraggeber, werden sie in aller Regel nicht zur Verantwortung gezogen. Dies wird drastisch und dramatisch gerade in der Pflege sichtbar.
1. Das SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) schreibt eine aktivierende Pflege vor. Was nach diesem Gesetz unter aktivierender Pflege zu verstehen ist, wird in § 28 ausgeführt.
2. In diesem Gesetz sind Mindestanforderungen gestellt, um bei Pflegebedürftigkeit Leistungen nach diesem Gesetz in Anspruch nehmen zu dürfen. Eine entscheidende Grundforderung ist:
Der pflegerische Hilfebedarf für die Pflegestufe 1 muß täglich mindestens 45 Minuten betragen. Pflegestufe 1 gilt bis zu einem Hilfebedarf von 119 Minuten. In Baden-Württemberg werden hierfür von den Kostenträgern Sozialhilfe und Pflegekassen 52 Minuten täglich finanziert. Das sind 7 Minuten mehr, als der gesetzlich vorgeschriebene Mindestbedarf, um überhaupt erst in diese Pflegestufe eingestuft werden zu können.
Der pflegerische Hilfebedarf für die Pflegestufe 2 muß täglich mindestens 120 Minuten betragen. Pflegestufe 2 gilt bis zu einem Hilfebedarf von 239 Minuten. In Baden-Württembert werden hierfür von den Kostenträgern Sozialhilfe und Pflegekassen 112 Minuten täglich finanziert. Das sind 8 Minuten oder 6,7 % weniger, als nötig wären, um in diese Pflegestufe eingestuft zu werden. Das bedeutet: Selbst wenn ein Hilfebedarf von mehr als 120 Minunten durch den MDK festgestellt wurde, darf der Bewohner eines Pflegeheimes nicht in Pflegestufe 2 sein, weil die Voraussetzung hierfür durch eine personelle Unterversorgung nicht erfüllt ist.
Der pflegerische Hilfebedarf für die Pflegestufe 3 muß täglich mindestens 240 Minuten betragen. Pflegestufe 3 kann aber auch eine 24-Stunden-Betreuung bedeuten. In Baden-Württemberg werden hierfür von den Kostenträgern Sozialhilfe und Pflegekassen 156 Minuten täglich finanziert. Das sind 84 Minuten oder 35 % weniger, als nötig wären, um in diese Pflegestufe eingestuft zu werden. Das bedeutet: Selbst wenn ein Hilfebedarf von mehr als 240 Minunten durch den MDK festgestellt wurde, darf der Bewohner eines Pflegeheimes nicht in Pflegestufe 3 sein, weil die Voraussetzung hierfür durch eine personelle Unterversorgung nicht erfüllt ist.
Der Stellenschlüssel wird wegen der Folgekosten für die Sozialämter nicht erhöht. Die Heime werden ohne Rücksicht auf die wohl bewußten Folgen in den (Kosten)Wettbewerb getrieben. Die Heimaufsicht, so sie effizient aktiv wird, prügelt auf die Untersten in der Kette, die völlig überforderten und allein gelassenen Pflegekräfte, ein.
Schließlich rufen die dafür verantwortlichen Politiker, nach der Methode "Haltet den Dieb": Schande über die bösen Heimleitungen und natürlich über die gottvergessenen straffälligen Pflegekräfte.
Verlogener geht es nicht mehr, man möchte ausspeien.
...pfuideifi
Und wieder ein Artikel, der nichts bewegt, weil immer wieder die gleichen Sätze und die gleichen Anschuldigungen in die immer gleiche Richtung gehen: Böse böse Heime.
Jeder Politiker jubiliert bei diesen Veröffentlichungen, weil von deren Verantwortung einer durch Beiträge finanzierten ausreichenden Personalausstattung wunderbar abegelenkt wird. Aber das kennen wir ja: Man installiert "Wettbewerb" in den Heimen (nichts anderes ist mit Einführung der Pflegeversicherung geschehen) und möchte dann aber nichts davon wissen, dass das System zu einen Preiskampf verkommt - garniert mit börsennorierten Betreiberketten, die Pflichtversicherungsbeiträge in Renditen umwandeln.
Dass dieses Preis- und Profitgebaren dann schliesslich selbst bei den Wohlfahrtsverbänden (Caritas, AWO, Diakonie) Anwendung findet, ruft dann auch noch unsere Berufsheuchler auf den Plan.
Die Geister, die ich rief......
Die Besetzung von drei Mitarbeitern für 100 Pflegebedürftige ist überdurchschnittlich gut. Meist kommen etwa 50 BewohnerInnen auf eine Pflegekraft. Insofern sind die genannten Fälschungen unverständlich.
Häufig werden Dokumentationen schon vorab vorgenommen, weil man befürchtet, später keine Zeit mehr dafür zu haben. Jeder Notfall im Nachtdienst wird automatisch zum Ausnahmezustand, weil bei diesen Besetzungen keine Luft bleibt.
Der Personalschlüssel ist sowohl im Tag-als auch im Nachtdienst völlig unzureichend. Die Leistungen, die von den Pflegekräften gefordert werden, sind mit diesen Besetzungen gar nicht zu erbringen. Das weiß auch die Heimaufsicht, wenn sie es denn wissen will.
Glaubt denn jemand, wenn im Frühdienst eine Pflegekraft acht und mehr BewohnerInnen versorgen muss, dass hier eine angemessene oder gar aktiviernde Pflege möglich ist.
Das wissen die Heimaufsichten,der MDK, die Träger und natürlich alle Pflegekräfte.
Hoffentlich fordert die Heimaufsicht in München jetzt konsequenterweise auch höhere Schlüssel für den Nachdienst, der dann aber auch finanziert werden muss, u.a. von den Sozialämtern. Oder dünnt man einfach den Tagdienst aus: kostenneutrale Problemverschiebung.
Thorsten Meier
lAltenpfleger
Das Dilemma ist bekannt: die Einen schaffen die schlechten Arbeitsbedingungen (viel zu wenig Personal für die schwere Arbeit) und erhöhen gleichzeitig die bürokratischen Anforderungen (eine zeitaufwändige, umfangreiche Dokumentation) die Anderen, die unter diesen Bedingungen die Arbeit leisten müssen, scheitern daran und werden, wenn ihr Scheitern offensichtlich wird, bestraft - so oder so. Entweder werden sie bei wahrheitsgemäßer Dokumentation wegen "ungenügender Pflege" vom Arbeitgeber rausgeschmissen, oder sie fälschen die Dokumentation und erhalten sich ihren Arbeitsplatz - bis der Schwindel auffällt. Dann wird ihre berufliche Existenz zerstört. Alle Beteiligten wissen das. Die Verantwortlichen - Gesetzgeber, Pflegekassen, MdK, Heimleitungen - lügen sich und die Öffentlichkeit über diesen erbärmlichen Zustand hinweg, das Pflegepersonal geht daran kaputt: zerrieben vom täglichen Frust des andauernden Scheiterns und von dem schlechten Gewissen, den alten Menschen nicht die Pflege gegeben zu haben, die sie ihnen so gern gegeben hätten.
Wenn die Verantwortlichen wenigstens den Mut hätten, dieses System als das zu bezeichnen, was es ist: verlogen, unwürdig und unmenschlich - ein Anfang zu seiner Überwindung wäre gemacht!
Meine Frau ist Altenpflegerin.
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