Wieder hat ein Mann seine Frau getötet, weil sie sich von ihm getrennt hat. Der Mord an Sazan B. wirft die Frage auf, wie sich derartige Fälle verhindern lassen. Denn die Behörden haben rechtlich korrekt gehandelt.
Niemand hat einen Fehler gemacht. Alle haben korrekt gehandelt. Keinem ist etwas vorzuwerfen. Und dennoch starb Sazan B. am Abend des 25. Oktober 2006 im Klinikum Bogenhausen an den schweren Verletzungen, die ihr Ehemann ihr beigebracht hatte: Erstochen, mit Benzin übergossen, angezündet. Verbrannt. Um 14 Uhr an diesem Tag war die Ehe geschieden worden. Dreieinhalb Stunden später tötete Kazim M. seine Frau in der Maier-Leibnitz-Straße in Garching.
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Voraussichtlich bis Mittwoch dauert der Mordprozess gegen den Mann, und es gibt wenig Zweifel daran, dass das Schwurgericht auf eine lebenslange Freiheitsstrafe entscheiden wird. In seiner Aussage hat Kazim M. gesagt, er bereue die Tat nicht, seine Frau habe den Tod verdient gehabt.
Ein Onkel des Opfers sagte aus, sogar Sazans Eltern waren zumindest einverstanden mit der Tötung ihrer Tochter: "Mach mit ihr, was du willst, sie gehört dir", soll der Vater zu Kazim gesagt haben. Und auch der Täter hat mehrfach angekündigt, er werde seine Frau töten, wenn sie an ihrer Absicht festhielte, sich von ihm zu trennen. Der Mord war also vorhersehbar. Aber war er auch zu verhindern?
Verhängnisvolle Residenzpflicht
Es ist eine Reihe von Zufällen, Kleinigkeiten, Amtshandlungen, aber auch freien Entscheidungen einer erwachsenen, 24-jährigen Frau, die beschlossen hatte, nun über ihr Leben selbst bestimmen zu wollen. So war Sazan B. etwa einen Monat vor ihrem Tod in ein Münchner Frauenhaus geflüchtet, um den Nachstellungen und der Gewalttätigkeit ihres Noch-Ehemannes zu entkommen.
Das Problem dabei: Ausländerrechtlich war die Kurdin in Deutschland nur geduldet. Zu diesem Status gehört die Residenzpflicht, was edel klingt, in diesem Fall aber bedeutet: Sazan B. war es nur erlaubt, im Landkreis München zu wohnen, sie unterlag einer sogenannten Wohnsitzbeschränkung. Im Landkreis aber gibt es kein Frauenhaus. Und ihre Wohnung in Garching aufgeben wollte sie nicht. So verließ sie nach fünf Tagen die Einrichtung wieder und kehrte nach Hause zurück.
Nicht ungewöhnlich für ausländische Frauen, weiß Katrin Fließ von der Frauenhilfe: "Sie sind ja schon entwurzelt, wenn sie nach Deutschland kommen", sagt sie. Nun sollen sie erneut das Einzige aufgeben, was ihnen vertraut ist: die Wohnung, die paar Freundinnen, die sie vielleicht gefunden haben - und am besten auch die Stadt. Denn das ist es, was Fließ bei extrem gewalttätigen Männern empfiehlt: die "ganz große Flucht".
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Bundespräsident Gauck in Jerusalem
Die neueste Antwort
Eine Mehrheit in der veröffentlichten Meinung, in Presse und Politik, hält daran fest, daß Deutschland offen sein muß für die Einwanderung aus uns fremden Ländern, für jede und jeden, der zu uns kommen möchte.
Richten wir uns also darauf ein:
Alles, was hier in Deutschland geschieht, ist auch unsere Sache, liegt auch in unserer Verantwortung. Wenn wir - aus tiefer Überzeugung - sagen: Von deutschem Boden darf nie wieder Krieg ausgehen, müssen wir uns vorhalten lassen, daß die Herren Atta und Co in Hamburg gelebt und studiert haben und von Hamburg aus ihren Anschlag auf die Twin-Towers vorbereitet haben.
Krämpeln wir also die Ärmel auf...
... und übernehmen wir die schulische Bildung in der uns umgebenden Welt, die Konfirmationsunterrichte und die Koranschulen (unser Schulsystem, unsere Lösungen für Berufsausbildung etc. sind zwar noch nicht ganz optimal, aber das sollte uns von nichts abhalten - wir haben schließlich eine "Leitkultur" anzubieten).
Beckstein ausweisen...? gute Idee, aber wer wuerde den aufnehmen?!
Ich ziehe meinen Hut vor den Frauen, die sich trotzdem von ihrem Mann trennen, auch wenn dieser sie mit dem Tod bedroht.
Nur eines muss gesagt werden: das deutsche Rechtssystem schützt euch nicht. Ihr müsst euch selbst helfen und euch selbst schützen. Vielleicht wird eines Tages die Gefahr erkannt in der ihr schwebt, vielleicht werdet ihr eines Tages geschützt, vielleicht dürft ihr eines Tages auch die Rechte einfordern, auf die man in Deutschland so stolz ist, vielleicht dürft ihr schon bald als Lebende zusehen, dass ihr euch auf das deutsche Rechtssystem verlassen könnt - vielleicht wird das bald so sein. Zur Zeit nehmen die Gerichte nur eure Leichen zu Kenntnis und dann setzt sich auch unerbittlich der Rechtsapparat in Gang. Wie unerbittlich, das wird sich noch zeigen.
Mich würde vor allem mal interessieren, aus welchen Gründen und mit welcher Motivation Kazim M.s Anwalt am Todestag von Sazan den Termin platzen ließ, bei dem M. in Ordnungshaft hätte genommen werden können. Mit dieser Maßnahme hätte immerhin ein Mord verhindert werden können.
Hat da ein Anwalt seinen Mandanten klammheimlich in seinen Mordplänen unterstützt?
Also viel besonnener und umsichtiger handeln als Herr Kazim M. kann man ja nicht.
Sich mit toedlichem Messer und genuegend Benzin auf die Lauer legen ist wirklich keine Watschn im Affekt, sondern eiskalt geplanter Mord.
Stimmen von Migranten und Deutschen darf sich jeder wuenschen, ich wuensche mir dass 'Gaeste', die es als Teil ihrer Tradition und Kultur verstehen Andere die nicht ihrer Meinung sind (besonders Frauen) zu verpruegeln, einzusperren oder zu ermorden, bald wieder abreisen.
Den Rechtstaat bitte ich um Unterstuetzung bei den Rueckfuehrungsformalitaeten.
Paging