Von S. Handel, S. Wimmer und M. Maier-Albang

Wieder hat ein Mann seine Frau getötet, weil sie sich von ihm getrennt hat. Der Mord an Sazan B. wirft die Frage auf, wie sich derartige Fälle verhindern lassen. Denn die Behörden haben rechtlich korrekt gehandelt.

Niemand hat einen Fehler gemacht. Alle haben korrekt gehandelt. Keinem ist etwas vorzuwerfen. Und dennoch starb Sazan B. am Abend des 25. Oktober 2006 im Klinikum Bogenhausen an den schweren Verletzungen, die ihr Ehemann ihr beigebracht hatte: Erstochen, mit Benzin übergossen, angezündet. Verbrannt. Um 14 Uhr an diesem Tag war die Ehe geschieden worden. Dreieinhalb Stunden später tötete Kazim M. seine Frau in der Maier-Leibnitz-Straße in Garching.

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Voraussichtlich bis Mittwoch dauert der Mordprozess gegen den Mann, und es gibt wenig Zweifel daran, dass das Schwurgericht auf eine lebenslange Freiheitsstrafe entscheiden wird. In seiner Aussage hat Kazim M. gesagt, er bereue die Tat nicht, seine Frau habe den Tod verdient gehabt.

Ein Onkel des Opfers sagte aus, sogar Sazans Eltern waren zumindest einverstanden mit der Tötung ihrer Tochter: "Mach mit ihr, was du willst, sie gehört dir", soll der Vater zu Kazim gesagt haben. Und auch der Täter hat mehrfach angekündigt, er werde seine Frau töten, wenn sie an ihrer Absicht festhielte, sich von ihm zu trennen. Der Mord war also vorhersehbar. Aber war er auch zu verhindern?

Verhängnisvolle Residenzpflicht

Es ist eine Reihe von Zufällen, Kleinigkeiten, Amtshandlungen, aber auch freien Entscheidungen einer erwachsenen, 24-jährigen Frau, die beschlossen hatte, nun über ihr Leben selbst bestimmen zu wollen. So war Sazan B. etwa einen Monat vor ihrem Tod in ein Münchner Frauenhaus geflüchtet, um den Nachstellungen und der Gewalttätigkeit ihres Noch-Ehemannes zu entkommen.

Das Problem dabei: Ausländerrechtlich war die Kurdin in Deutschland nur geduldet. Zu diesem Status gehört die Residenzpflicht, was edel klingt, in diesem Fall aber bedeutet: Sazan B. war es nur erlaubt, im Landkreis München zu wohnen, sie unterlag einer sogenannten Wohnsitzbeschränkung. Im Landkreis aber gibt es kein Frauenhaus. Und ihre Wohnung in Garching aufgeben wollte sie nicht. So verließ sie nach fünf Tagen die Einrichtung wieder und kehrte nach Hause zurück.

Nicht ungewöhnlich für ausländische Frauen, weiß Katrin Fließ von der Frauenhilfe: "Sie sind ja schon entwurzelt, wenn sie nach Deutschland kommen", sagt sie. Nun sollen sie erneut das Einzige aufgeben, was ihnen vertraut ist: die Wohnung, die paar Freundinnen, die sie vielleicht gefunden haben - und am besten auch die Stadt. Denn das ist es, was Fließ bei extrem gewalttätigen Männern empfiehlt: die "ganz große Flucht".

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