Eskalation eines Spielplatz-Streits:Vater muss nach Messerattacke in Haft

Weil ihre Kinder auf dem Spielplatz aneinandergeraten, beschimpfen sich zwei Väter. Die Situation eskaliert - und einer von ihnen zieht ein Messer. Nun hat das Gericht den 46-jährigen Münchner wegen gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.

Christian Rost

Nach einer Messerattacke auf seinen Nachbarn ist ein 46-jähriger Münchner zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Die zweite Strafkammer am Landgericht München I sprach Sandro Z. am Donnerstag der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Der Mann hatte im November vorigen Jahres einen 43-Jährigen mit einem Jagdmesser am Hals verletzt, weil sich zuvor die Kinder der beiden Männer auf einem Spielplatz gestritten hatten.

Die Männer schrien sich zunächst am Telefon an. Auslöser war, dass der Bub von Sandro Z. die Tochter seines Nachbarn beim Spielen im Hof der Wohnanlage in Aubing gewürgt hatte. An der Wohnungstür des Angeklagten eskalierte der Streit der Väter dann: Alexander M. klingelte und klopfte und forderte Z. auf, die Angelegenheit von Mann zu Mann zu klären.

Als Z. die Tür öffnete, sah M. nur noch "etwas blitzen" und spürte "etwas Warmes" an seinem Hals - Blut. Mit zwei schnellen Schnittbewegungen hatte ihm der Nachbar vier Wunden am Hals zugefügt. Aus einer Arterie spritzte Blut. Der verletzte IT-Systemtechniker flüchtete sich in einen Aufzug. Sandro Z. rief selbst die Polizei an und erklärte, er habe sich von seinem Nachbarn bedroht gefühlt.

Die Staatsanwaltschaft klagte Z. - in dessen Wohnung eine Messersammlung sichergestellt wurde - wegen versuchten Mordes an. Vor Gericht wiederholte er seine Darstellung, wonach er die Waffe beim Öffnen der Tür nur zur Abwehr vor seinen Oberkörper gehalten habe. Er könne sich nicht erklären, wie es zu den Verletzungen am Hals seines Kontrahenten gekommen sei, sagte er. Das Opfer indes sprach von einer blitzschnellen Attacke, die ihn völlig überrascht habe. "Hilfe, der bringt mich um", hatte M. im Hausflur gerufen.

Laut einem Rechtsmediziner waren die Verletzungen am Hals nicht akut lebensgefährlich. Bei dem Angeklagten machte ein psychiatrischer Sachverständiger eine kombinierte Persönlichkeitsstörung aus, wodurch er sich und seine Familie ständig bedroht sehe. Deswegen nahm er auch Medikamente ein, und deswegen hatte es in der Vergangenheit schon einmal einen ähnlichen Vorfall in dem Wohnhaus gegeben: Der Hausmann Z. hatte einen anderen Nachbarn mit einer Axt bedroht. Auch in diesem Fall hatten sich zuvor die Kinder der Männer gestritten.

Die Staatsanwaltschaft forderte zehn Jahre Haft wegen versuchten Mordes für Z. Verteidiger Peter Krauß plädierte auf nicht mehr als drei Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung: Sein Mandant sei schließlich vom Mordversuch zurückgetreten, indem er nicht weiter zugestochen habe. Dieser Argumentation folgte letztlich auch das Gericht.

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