Ermittlungen nach Kampfhund-Attacke:Aggressiver Rottweiler verschwunden

Ein Rottweiler hat vergangene Woche eine 15-Jährige attackiert. Den Halter des Hundes hat die Polizei bereits ermittelt. Der behauptet jetzt, das Tier schon vor dem Vorfall verkauft zu haben. Die Schülerin war nicht das erste Opfer des Hundes.

Von Florian Fuchs

Der mutmaßliche Halter des Rottweilers, der vergangene Woche eine 15 Jahre alte Schülerin angegriffen und schwer verletzt hatte, wehrt sich gegen die Vorwürfe gegen ihn und sein Tier. Der 26-Jährige behauptet, den Hund schon vor dem Angriff auf das Mädchen am Freitag vor einer Woche verkauft zu haben. Polizei und Kreisverwaltungsreferat (KVR) halten dies jedoch für eine Schutzbehauptung.

Der 26-Jährige, der in München lebt und bereits wegen verschiedener Delikte polizeibekannt ist, muss nun mindestens 500 Euro Zwangsgeld bezahlen und darf fortan keinen Hund mehr halten. Der Mann muss zusätzlich mit einem Strafverfahren rechnen, die Polizei ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung. Sein Hund hatte im November 2013 zweimal Menschen angefallen, dem Halter waren deshalb für den Hund ein Leinen- und Maulkorbzwang auferlegt worden.

Hinweise aus der Bevölkerung hatten die Ermittler auf die Spur des 26-Jährigen gebracht, eine Zeugin hatte den Mann auf einem Lichtbild eindeutig als Halter des Rottweilers mit dem Namen "Tyson" identifiziert. Als die Beamten am Mittwoch vor der Wohnung des Verdächtigen standen, öffnete allerdings niemand die Tür. Erst am Donnerstag trafen Ermittler und Experten des Kreisverwaltungsreferats den polizeibekannten Mann zu Hause an. Sie wollten den Hund zum Tierheim bringen, wo er in jedem Fall hätte bleiben müssen. Der 26-Jährige allerdings gab an, ihn an einen Tschechen verkauft zu haben. Der Name des Käufers sei ihm angeblich unbekannt.

Verkauf des Hundes hätte gemeldet werden müssen

Der Halter, der sich einen Anwalt genommen hat, muss nun auf jeden Fall 500 Euro Zwangsgeld bezahlen, weil er seinen Hund weggegeben hat. Er hatte vom Kreisverwaltungsreferat (KVR) eigentlich die Auflage, einen Verkauf oder eine Weitergabe des Tieres zu melden.

Falls sich die Geschichte des Verkaufs nach Tschechien als falsch herausstellt und tatsächlich dieser Hund das Mädchen angefallen hat - wovon Polizei und KVR überzeugt sind - muss der 26-Jährige zusätzlich 500 Euro zahlen, weil er gegen den Leinen- und Maulkorbzwang verstoßen hat. Diese Auflage hatte das KVR bereits am 15. November 2013 ausgesprochen, weil der Rottweiler innerhalb weniger Tage eine Frau am Rücken angesprungen und jemanden gebissen und dabei leicht verletzt hatte.

Neben einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung muss der Mann aber zusätzlich zu den Zwangsgeldern auch noch mit einem Bußgeld rechnen. "Wenn es wirklich dieser Hund ist, muss man klar davon ausgehen, dass der Halter nicht willens war, unsere Auflagen zu erfüllen", sagt KVR-Sprecherin Daniela Schlegel. Das Tier hatte sich zunächst in Jacke und Tasche der 15-Jährigen verbissen. Als die Schülerin wegging, griff der Rottweiler erneut an, biss sie in den Arm und in die Hüfte und schnappte nach ihrem Kopf.

Noch am Donnerstag teilte das KVR dem 26-Jährigen mündlich mit, dass er keinen Hund mehr halten darf. Die Auflage wird schriftlich nachgereicht. Der Rottweiler selbst ist noch nicht einmal 18 Monate alt. Erst in diesem Alter müssen Halter von Hunderassen der Klasse zwei, zu der Rottweiler gehören, ein Sachverständigengutachten erstellen lassen. Experten bewerten dabei, ob ein Hund gefährlich ist. Nur wenn das Tier den Test besteht, darf es weiterhin gehalten werden.

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