Zusammenarbeit:Die Waffen ruhen

Zusammenarbeit: Aus dem ehemaligen Kiesweiher wird sukzessive ein neues Erholungsgebiet. Seit Jahren streiten die Anliegerkommunen Eching und Unterschleißheim um den Vorrang von Natur und Kommerz.

Aus dem ehemaligen Kiesweiher wird sukzessive ein neues Erholungsgebiet. Seit Jahren streiten die Anliegerkommunen Eching und Unterschleißheim um den Vorrang von Natur und Kommerz.

(Foto: Marco Einfeldt)

Zwar hat Unterschleißheim im Streit um den Hollerner See Klage eingereicht und Eching hat diese zurückgewiesen, um die Fristen zu wahren. Dennoch wollen beide Kommunen die weitere Gestaltung gemeinsam angehen

Von Klaus Bachhuber, Eching

Im Nachbarschaftsstreit zwischen Eching und Unterschleißheim um die Entwicklung am Hollerner See sind beide Kommunen zum Duell angetreten - und haben gleichzeitig vereinbart, die Waffen stecken zu lassen. So hat Eching die von Unterschleißheim zur Wahrung von Fristen eingereichte Klage gegen den im Verfahren befindlichen Echinger Bebauungsplan aus dem gleichen Grund abgewiesen. Gleichzeitig soll bei Gericht das Ruhen des Verfahrens beantragt werden, während beide Rathäuser die Planung für den See weiter gemeinsam betreiben. "Es ist nicht das Ziel beider Kommunen, das Verfahren durchzuführen", sagte Echings Bürgermeister Sebastian Thaler (parteilos) am Dienstag im Planungsausschuss.

Neben dem öffentlichkeitswirksamen Disput sitzen derzeit nämlich Vertreter beider Kommunen in einem Gremium, das die Zukunft der Seegestaltung festklopft. In den nächsten Wochen berät man dort über drei Plangutachten, die vor eineinhalb Jahren zur Entwicklung des Naherholungsgebiets in Auftrag gegeben wurden. Erste Präsentationen haben intern schon stattgefunden. Erst wenn eine Einigung erreicht ist, will Eching den Bauleitplan für den Hollerner See entsprechend inhaltlich ändern.

Entzündet hatte sich der schon lange schwelende Konflikt um die künftige Nutzung des Sees im Vorjahr, als Eching besagten Bebauungsplan für den Hollerner See aus dem Jahr 1992 wieder ins Verfahren nahm, was aber, so die Version des Rathauses damals, nur eine Randerscheinung des eigentlich angestrebten Bebauungsplanes für einen Radweg nach Garching war. Doch in dem Plan für den Hollerner See ist noch eine vor Jahrzehnten diskutierte Verlegung der Staatsstraße zwischen Eching und Kreuzhof zum südlichen Seeufer hin enthalten. Das wiederum lehnt Unterschleißheim kategorisch ab. Obwohl auch der frühere Echinger Bürgermeister Josef Riemensberger (CSU) stets betonte, es handele sich nur um Formalien ohne inhaltliche Bedeutung, ging man in Unterschleißheim sicherheitshalber lieber den Klageweg. Jetzt hat es der neue Echinger Bürgermeister Thaler ganz klar formuliert, um ein Zeichen zu setzen: "Es sind keine Maßnahmen für die Realisierung einer solchen Verlegung vorgesehen."

Formal freilich sieht sich Eching absolut im Recht und auf der sicheren Seite. Der langjährige Rechtsberater des Rathauses, Franz Siebeck, verwies dazu auf die Konsequenzen im Falle eines Erfolgs der Unterschleißheimer Klage. Dann müsste Eching die Änderung rückgängig machen und rechtsgültig wäre dann wieder der Plan aus dem Jahr 1992, der die in Unterschleißheim so ungeliebte Straße ebenfalls enthält. Somit besteht laut Meinung des Rechtsanwalts für die Nachbarstadt gar keine Klagebefugnis, weil sie damit keine Verbesserung ihrer Rechtstitel erreichen könnte. Zu den zwei textlichen Hinweisen auf die Straße, die zusätzlich für Irritation im Unterschleißheimer Rathaus sorgten, meinte Siebeck, dies sei ein Übertragungsfehler gewesen. Allerdings handle es sich dabei nicht um rechtswirksame Festsetzungen, sondern lediglich um Hinweise ohne verbindlichen Charakter. Der Echinger Planungsausschuss beschloss gleichwohl, diese Hinweise nachzutragen, was nun einigermaßen bizarr ist, da die Textstellen exakt die Verlegung der Straße benennen, die Unterschleißheim ja ablehnt.

Einzig die "Bürger für Eching" teilten die Unterschleißheimer Position. Die Aufteilung des Bebauungsplans unmittelbar vor dem Plangutachten sei "nicht nachvollziehbarer Aktionismus" gewesen, rügte Sylvia Jung. Anlass für die Teilung war seinerzeit freilich nicht der Hollerner See, sondern ein juristisches Problem der Gemeinde gerade im anderen Teilgebiet, weswegen Siebeck die Teilung empfohlen hatte. "Wenn ich geahnt hätte, dass so viele Leute das so krass missverstehen . . .", meinte der Rechtsbeistand dazu.

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