Zeitliche Prognose immer noch offen:Komplexe Zuständigkeiten

Der Planfeststellungsbeschluss im Rahmen des Erdinger Ringschlusses lässt seit Monaten auf sich warten

Von Regina Bluhme, Erding

Der Planfeststellungsbeschluss für den ersten Abschnitt "Flughafen bis Stadtgrenze Erding" im Zuge des Erdinger Ringschlusses werde in den nächsten Wochen erwartet - so lautete die Aussage der Planer im Februar diesen Jahres. Inzwischen sind Monate vergangen, der Beschluss ist nicht da. Auf Nachfrage will sich das Eisenbahnbundesamt auf keinen Zeitraum festlegen. Für den zweiten Bauabschnitt im Stadtbereich von Erding, für den die Planfeststellung noch nicht eingeleitet wurde, verweist Oberbürgermeister Max Gotz auf das Bayerische Innen- und Verkehrsministerium, das in Kürze über den Stand der Dinge informieren werde.

Die Zuständigkeiten sind komplex: Bauherr des Erdinger Ringschlusses ist die Deutsche Bahn AG. Die Planung hat der Freistaat Bayern der Autobahndirektion Süd übertragen. Den Planfeststellungsbeschluss wiederum erlässt das Eisenbahnbundesamt (EBA). Dort liegen nun die Unterlagen für das Projekt "Lückenschluss Flughafen bis nordwestliche Stadtgrenze Erding".

Das Besondere in diesem Abschnitt ist die geplante S-Bahn-Haltestelle in Schwaigerloh im Gewerbegebiet von Schwaig. An der Station mit Wendeanlage soll später die S2 von und nach Erding halten sowie Züge der dann über den Flughafen hinaus verlängerten S8 und S1.

In den nächsten Wochen werde der Planfeststellungsbeschluss erwartet, kündigte die Autobahndirektion Südbayern im Februar an. Nun schreibt sie: Der Beschluss liege "trotz gegenteiliger Ankündigung des Bundesamts uns gegenüber" noch nicht vor. "Wir rechnen in Kürze mit dem Beschluss", sagt Pressesprecher Josef Seebacher. Vom Bayerischen Innen- und Verkehrsministerium heißt es: "Wir hoffen auf einen baldigen Erlass." Ein "belastbarer Zeitpunkt" könne aber nicht genannt werden, erklärt die stellvertretende Pressesprecherin Kathrin Fändrich.

Die Nachfrage beim Eisenbahnbundesamt ergibt ebenfalls wenig Konkretes. Die Erarbeitung "dauert an", teilt Pressesprecherin Heike Schmidt mit. "Eine zeitliche Prognose für den Abschluss des Verfahrens ist leider nicht möglich." Grundsätzlich, so Schmidt, hänge die Dauer des Verfahrens "immer vom Einzelfall ab und wird von vielen Faktoren beeinflusst".

Dem Erdinger Oberbürgermeister Max Gotz (CSU) ist nach eigenen Worten ebenfalls "nichts bekannt", was den Bauabschnitt 1 betrifft. Derweil hofft Gotz, dass möglichst bald die Planfeststellung für den zweiten Ausbauabschnitt des Erdinger Ringschlusses eingeleitet wird. Die Strecke führt durch das Stadtgebiet und wird einen Tunnel erhalten. "Ohne den Tunnel hätten wir niemals unser Einverständnis gegeben", betont der Oberbürgermeister. Wann das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werde, könne er nicht sagen. Er wolle dem Innenministerium nicht vorgreifen, das in den nächsten zwei, drei Wochen über den Stand der Dinge informieren werde.

Laut Pressestelle des Innen- und Verkehrsministeriums wird Minister Joachim Herrmann "noch vor der Sommerpause", also Anfang August, das Programm zum Bahnausbau Region München öffentlich vorstellen. Es geht dabei um ein "3-Phasen-Modell für die konkrete Umsetzung der anstehenden Bahnprojekte", erklärt Seebacher von der Autobahndirektion Süd. Herrmann werde "auch die aktuellen Projektstände bei den einzelnen im Bau und Planung befindlichen Projekten darstellen."

Noch immer ungeklärt ist außerdem der Anschluss des Münchner Flughafens. Auf dessen Gelände gibt es bereits einen 600 Meter langen Tunnel, der für den Lückenschluss aber noch um rund 1,7 Kilometer verlängert werden muss. Die Ausführungsplanung stehe kurz vor dem Abschluss, teilte im Februar die Flughafen München GmbH (FMG) mit. Nun heißt es: "Alle zuständigen Abteilungen bereiten gerade die Fakten auf." Es liefen "intensive Gespräche." Bis Ende des Jahres erhoffe sich die FMG "einen positiven Abschluss". Wie die Verlängerung finanziert wird und ob sich die FMG beteiligt, ist noch nicht geklärt. Ein Finanzplan wird aber erst aufgestellt, wenn der Beschluss für den Bauabschnitt 1 vorliegt. Auch mögliche Klagen müssen dann behandelt werden.

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