Windenergie:Landkreis verzichtet auf eigene Klage

Seine Bedenken gegen die 10 H-Regelung beim Bau von Windrädern behält Landrat Bayerstorfer, zum Verfassungsgerichtshof will er nun aber doch nicht marschieren.

Landrat Martin Bayerstorfer (CSU) verzichtet auf eine eigene Klage gegen die umstrittene 10H-Regelung für Windkraftanlagen: "Nach Bewertung der derzeitigen Sach- und Rechtslage und nach Abschluss der in der Jahrespressekonferenz angekündigten Prüfung einer Klage gegen die 10H-Regelung bin ich zu dem Ergebnis gekommen, von einer Klage abzusehen", sagt Bayerstorfer. Nach dieser neuen Regelung in der Bayerischen Bauordnung können Windkraftanlagen grundsätzlich nur noch dann - ohne einen von der Standortgemeinde aufzustellenden Bebauungsplan - im Außenbereich privilegiert errichtet werden, wenn sie von Wohngebäuden einen Mindestabstand in Höhe des Zehnfachen ihrer Gesamthöhe einhalten. Ende vergangenen Jahres hatte Bayerstorfer bei einem Pressegespräch angekündigt, er werde diese neue Regelung juristisch anfechten, also klagen.

An seinen Bedenken habe sich jedoch nichts geändert, betont der Landrat. Dass Landrat Bayerstorfer jetzt dennoch von einer Klage absieht, hängt mit einer bereits eingereichten Popularklage zusammen: Eine Durchsicht der schon beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof vorliegenden Klageschrift der Klagegemeinschaft Pro-Windkraft habe ergeben, dass dort sämtliche den Landkreis Erding betreffende Problemschwerpunkte ausreichend behandelt werden. Darüber hinaus haben erst jüngst die Oppositionsparteien im Bayerischen Landtag ebenfalls gegen diese Regelung Klage vor dem Verfassungsgerichtshof erhoben. "Den Mehrwert einer zusätzlichen durch den Landkreis Erding initiierten Klage kann ich bei dieser Sachlage daher nicht mehr erkennen", sagte Landrat Bayerstorfer.

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