Weiter in Untersuchungshaft:Komplexe Zuständigkeiten

Intensivstraftäter beschäftigt drei Landgerichte

Von Regina Bluhme, Oberding

Gerade mal drei Wochen war der Intensivstraftäter mit elektronischer Fußfessel in der Flüchtlingsunterkunft in Aufkirchen untergebracht. Dann verstieß er gegen Führungsauflagen und sitzt deshalb seit Anfang Juni im Gefängnis in U-Haft. Bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Landshut laufen noch die Ermittlungen gegen den abgelehnten Asylbewerber. Der Strafrahmen geht laut Pressesprecher Thomas Steinkraus-Koch von einer Geldstrafe bis zu drei Jahre Haft.

Gleich drei Landgerichte hat das Verfahren beschäftigt: In Ingolstadt war der Mann wegen sexueller Nötigung in zwei Fällen in Tateinheit mit Körperverletzung angeklagt. Das dortige Landgericht verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von drei Jahren und fünf Monaten. Abgesessen hat er die volle Strafe im Gefängnis in der JVA Bayreuth. Im Anschluss ordnete das dortige Landgericht eine sogenannte Führungsaufsicht an. Als eine Auflage musste der Mann unter anderem eine elektronische Fußfessel tragen und durfte die Oberdinger Unterkunft zwischen 22 und 6 Uhr nicht verlassen. Weil er nicht zur verabredeten Zeit angetroffen wurde, kam er in U-Haft.

Jetzt ist die Staatsanwaltschaft Landshut an Zug. "Die Ermittlungen laufen noch", ist am Mittwoch bei Pressesprecher Thomas Steinkraus-Koch zu erfahren. Wie lange sich das hinziehen werde, könne er nicht sagen. Nur so viel: Innerhalb von sechs Monaten müsse per Gesetz Anklage erhoben werden und die Hauptverhandlung am Landgericht Landshut begonnen haben. Die Führungsaufsicht bleibe auf jeden Fall weiter bestehen, berichtet Clemens Haseloff, Pressesprecher des Landgerichts Bayreuth. Bei schweren Delikten würde sie in der Regel für fünf Jahre angeordnet.

Doch wie geht es nach Haft oder Geldstrafen mit dem Asylbewerber weiter? Er konnte bislang aufgrund fehlender Papiere nicht abgeschoben werden. Die Unterbringungsbehörde, die Regierung von Oberbayern, verweist auf Anfrage auf frühere Schreiben. Dort hatte Pressesprecher Martin Nell erklärt, dass die Behörde mit der Belegung von Aufkirchen "keine eigenmächtige Entscheidung getroffen" habe, sondern die Vorgaben von Gerichten, Staatsanwaltschaft und Polizei umgesetzt habe. "Stand heute", so Nell am Mittwoch, könne er "keine wesentlichen Neuerungen hinzufügen".

Andrea Hartung, Vorsitzende des Helferkreises "Starke Hände", hofft noch immer, dass die Familien, die jetzt in Unterkünften in München wohnen, wieder nach Aufkirchen verlegt werden. Die Plätze in Aufkirchen seien noch nicht anderweitig vergeben worden, so Hartung. "Die Rückkehr wäre unser Ziel, aber ich sehe da eher schwarz." Die Verlegung der vier Familien, die wegen des Intensivstraftäters ausziehen mussten, mache den Helfern zu schaffen. Einige pendelten jetzt zwischen Oberding und München hin und her.

Das BRK, das nach dem Einzug des Straftäters seine Asylsozialberatung von der Unterkunft ins Haupthaus nach Erding verlegt hat, will dies bis auf Weiteres so belassen, berichtet Danuta Pfanzelt, Pressesprecherin des Kreisverbands. Inzwischen habe jeder in der Unterkunft die Neuerung mitbekommen und die Beratung werde gut angenommen.

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