Wegen Vogelgrippe:Vermarktungsverbot für Freilandeier

Zuletzt war es ruhig geworden im Landkreis, doch am Sonntag hat das Veterinäramt wieder einen toten Vogel an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Oberschleißheim geschickt. Die Experten sollen klären, ob sich der Fischreiher, der am Wochenende im Bachinger Moos bei Freising entdeckt worden war, mit der Vogelgrippe infiziert hatte. Seit Mitte November ist das Virus bei insgesamt 17 Wildvögeln aus dem Landkreis nachgewiesen worden. In den meisten Fällen handelte es sich um Enten, die am Uppenborn-Ausgleichsweiher gefunden worden waren, auch ein Schwan war dort verendet, ein weiterer am Werkkanal bei Zolling. Dessen Kadaver war am 24. November bis zum aktuellen Fund der letzte, der nach Oberschleißheim gebracht worden war. Weitere tote Enten am Uppenborn-Weiher waren gar nicht erst untersucht worden. Das war laut Landratsamt aus Kapazitätsgründen nicht mehr möglich. Die Stallpflicht wird unterdessen "bis auf Weiteres" verlängert. Das Veterinäramt appelliert eindringlich auch an die Halter kleiner Bestände, die Schutzmaßnahmen einzuhalten, damit ihre Tiere nicht mit Wildvögeln in Berührung kommen. Noch sei keine Entspannung in Sicht, heißt es in einer Pressemitteilung von LGL und Landesanstalt für Landwirtschaft. Nach einen Übergangszeit von drei Monaten hat die Stallpflicht nun auch Auswirkungen auf die Vermarktung von Eiern. Neu gelegte Exemplare dürfen nicht mehr als Freilandeier verkauft werden.

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