2011 war die Party ein wenig aus dem Ruder gelaufen:Streit über die Grenzen der Feierei

2011 war die Party ein wenig aus dem Ruder gelaufen: Der Dorfener Hemadlenzen-Umzug am "Unsinnigen Donnerstag" lockt jedes Jahr Tausende von begeisterten Faschungsfreunden in die Altstadt.

Der Dorfener Hemadlenzen-Umzug am "Unsinnigen Donnerstag" lockt jedes Jahr Tausende von begeisterten Faschungsfreunden in die Altstadt.

(Foto: Renate Schmidt)

Die Stadt Dorfen verbietet dem Jugendzentrum erneut, tagsüber an Hemadlenzen eine Party zu veranstalten. Das Ordnungsamt spricht von möglichen Gefährdungen, die Veranstalter von Schikane

Von Veronika Wulf, Dorfen

Das Jugendzentrum Dorfen unternimmt einen neuen Anlauf für eine Hemadlenzen-Party am "Unsinnigen Donnerstag". Doch wieder gibt es Streit mit der Stadt. Die Veranstalter müssten vier Sicherheitskräfte einsetzen und die Kosten für einen Bauzaun zur Abschirmung der B15 übernehmen. Das teilte das Ordnungsamt Dorfen dem Jugendzentrum (Juze) in einem Auflagenbescheid mit, der der Erdinger SZ vorliegt. 2011 war die Party aus dem Ruder gelaufen, woraufhin die Stadt ihre Vorschriften verschärfte. Das Juze sieht sich nicht im Stande, den Forderungen nachzukommen. Deshalb wird an Hemadlenz, 23. Februar, tagsüber keine Veranstaltung stattfinden - wie in den vergangenen Jahren. Die Veranstalter werfen der Stadt Schikane vor. Die weist das zurück. Man wolle lediglich eine Gefährdung der Jugendlichen und der Autofahrer vermeiden, sagt eine Sprecherin.

Leere Bierflaschen hätten auf der Straße gelegen, Betrunkene seien auf der Fahrbahn hin und her gelaufen und hätten Beamte angegriffen. So schildert die Sprecherin der Stadt Dorfen das Hemadlenzen-Fest 2011 des Juzes. "Es ist einfach ungünstig, dass das Juze so nah an der B15 liegt", sagt sie. "Aber so eine große Gefährdung darf nicht noch einmal passieren - zum Schutz der Jugendlichen und der Verkehrsteilnehmer." Deshalb hätten Polizei, Stadtverwaltung, Karnevalsverein und Jugendbetreuer wie die Gemeindejugendpfleger im Jahr darauf beschlossen: Es muss ein Bauzaun her und es braucht Aufpasser. Für die habe das Juze sorgen wollen, es aber nicht getan. Deshalb verschicke das Ordnungsamt "seit mindestens 2014" den Auflagenbescheid, den das Juze auch dieses Jahr bekommen hat. Darin forderte das Amt am 13. Januar 2017: Ein "professioneller Sicherheitsdienst mit mindestens zwei Personen im Außenbereich und zwei Personen im Innenbereich" sei zu beauftragen. Ferner müsse das Juze die Kosten für einen Bauzaun übernehmen, der in der Parallelstraße zur B15 aufgestellt werde. Darüber ärgern sich die Betroffenen besonders. "Eine uns den Betrieb unmöglich machende Schikane-Maßnahme" sei das. Der Bauzaun werde sowieso aufgestellt.

Letzteres bestätigt die Stadt, bleibt aber bei ihrer Aufforderung, das Jugendzentrum habe zu bezahlen. "Es ist nicht so, dass wir den Jugendlichen den Spaß nicht gönnen", sagt die Sprecherin. Sie könnten beim Umzug in der Stadt mitlaufen und danach, ab 17 Uhr, im Juze eine Party veranstalten. Nur eben nicht früher. "Nach dem Umzug ist das Verkehrsproblem nicht mehr so massiv auf der B15, die Sperrungen sind aufgehoben und die Jugendlichen laufen nur einmal zum Juze und nicht ständig hin und her."

Für viele Jugendlichen gehört zum Feiern der Alkohol dazu. In der Innenstadt darf an Hemadlenz nur Bier ausgeschenkt werden. Im Juze gibt es auch hochprozentige Getränke - im Rahmen des Jugendschutzgesetzes. Gegen selbst mitgebrachte Wodkaflaschen in der Innenstadt kann die Polizei bei Volljährigen natürlich nichts sagen. "Aber grundsätzlich ist der Hemadlenzen ja nicht zum Saufen gedacht", sagt die Stadtsprecherin. Das Jugendzentrum dreht den Spieß in seiner Mitteilung um: Ein Aspekt ihrer Jugendarbeit sei "die Hilfe für Menschen, die diese brauchen, etwa für Betrunkene." Das Zentrum verpflege die Jugendlichen an Hemadlenzen mit Gratis-Brezen und biete die Möglichkeit, sich aufzuwärmen. "Zudem sollte die Tatsache, dass es außer dem Jugendzentrum an Hemadlenzen kein anderes Angebot für Jugendliche in Dorfen gibt, zu denken geben." Das gibt der Stadt aber nicht zu denken. Es gebe ja den Umzug. Was das Juze außerdem beklagen: Es habe keine Begründung von der Stadt bekommen. "Doch", sagt die Sprecherin, "das Ordnungsamt antwortete, dass der Bescheid nur per Gericht aufgehoben werden kann." Das sah das Juze wohl nicht als Begründung an.

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