Vor dem Amtsgericht Erding:Der zweite Betrug scheitert am gefälschten Pass

Pärchen mietet am Flughafen Berlin und München teure Autos an, ohne sie zurückgeben zu wollen

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Was treibt einen 40-jährigen Mann und eine 53-jährige Frau aus Frankreich, beide eigenen Angaben zufolge mit eigenen Familien und ohne näheren persönlichen Bezug zueinander, dazu, erst am Flughafen Tegel in Berlin ein 60 000 Euro teures Auto in der Absicht anzumieten, es nicht mehr zurück zu geben, und dann nur drei Tage später dies mit einem 100 000 Euro teuren Cabrio am Flughafen München erneut zu versuchen? Weil sich Staatsanwaltschaft, Schöffengericht und Verteidigung bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht auf einen Deal geeinigt haben, kam es zu keiner Beweisaufnahme, die diese Frage vielleicht hätte beantworten können. Da beide Angeklagten sich in beiden Vorwürfen - Betrug und versuchter Betrug - geständig zeigten, wurden sie zwar zu zwei Jahren Haft verurteilt. Aufgrund des Deals wurde diese aber für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Beide durften nach knapp vier Monaten Untersuchungshaft nach Frankreich zurückkehren.

Die beiden Angeklagten waren zunächst am 31. Oktober 2016 am Avis-Schalter in Berlin erschienen und hatte dort ein 60 000 Euro teures Auto angemietet. Vorgelegt wurde ein französischer Pass und Führerschein sowie eine Kreditkarte einer französischen Bank. Rückgabedatum: 7. November. Bereits am 3. November waren beide am Morgen am Europcar-Schalter am Münchner Flughafen, um ein noch teureres Auto anzumieten: ein etwa 100 000 Euro teures Cabrio. Doch die Europcar-Mitarbeiterin erhielt nach Eingabe der Daten von Führerschein und Pass eine Betrugswarnung von Avis am PC. Die Dokumente waren gefälscht. Sie alarmierte die Flughafenpolizei, die beide noch vor der Autoschlüsselübergabe vorläufig festnahm und einen Tag später nach dem Erlass eines richterlichen Haftbefehls getrennt in die Justizvollzugsanstalten Landshut und München brachte.

Die Ermittlungen ergaben, dass der Pass bereits in Frankreich als gestohlen registriert war. Die Passnummer gab es, aber der Rest wurde verändert - für 200 Euro, wie er aussagte. Die Kreditkarte hatte sich das Pärchen mit den gefälschten Ausweisen besorgt. Wie beide nach Berlin kamen und wohin das Avis-Auto letztlich verschwand, bleibt offen. Bei der Vernehmung hatten beide angegeben, dass sie die Autos leihen wollten, um sich mit einem befreundeten Pärchen "ein paar schöne Tage zu machen". Das Avis-Auto habe man dem "Freund eines Freundes" gegeben. Nach bisherigem Ermittlungsstand ist das Fahrzeug nicht mehr aufgetaucht. Nach München habe sie ebenfalls ein Freund gefahren.

Nach dem Deal hinter geschlossener Türe kam dann die Wende. Beider erklärten sich "vollumfänglich geständig", wofür ihnen eine Strafe auf Bewährung in Aussicht gestellt wurde. Ja, sie haben die Fahrzeuge in der Absicht angemietet, sie nicht mehr zurück zu geben. Im Falle, dass sie weiter geleugnet hätten, hätte ihnen eine Haftstrafe wegen besonders schweren Betrugs - Der Schaden liegt bei mehr als 50 000 Euro - bis zu fünf Jahre gedroht, wie der Staatsanwalt sagte. Er plädierte für eine Gesamtstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, dem sich auch das Schöffengericht unter Amtsrichter Björn Schindler anschloss. Eine Bewährung konnte laut Richter Schindler auch deshalb noch ausgesprochen werden, weil beide weder in Deutschland noch in Frankreich einschlägige Vorstrafen haben. Zudem sei der zweite Betrug im Versuch stecken geblieben. Außerdem habe zum Zeitpunkt der Verhaftung in München noch kein Betrug vorgelegen, da der Berliner Mietvertrag noch vier Tage gültig war. Der Nachweise des Betrugs beruhe deshalb auf Indizien. Mit dem Geständnis hätte die reuigen Angeklagten zudem dem Gericht eine umfangreiche Beweisaufnahme erspart.

Die 53-jährige Angeklagte, die angab berufstätig und verheiratet zu sein, vier Kinder zwischen 19 und 31 Jahren und nur alte Schulden in Höhe von rund 20 000 Euro zu haben, kann mit dem Urteil nun zurück zu ihrer Familie. Dies kann auch der schuldenfreie studierte 40-jährige Angeklagte tun. Auf ihn wartet eine Lebensgefährtin und drei Kindern zwischen zweieinhalb und 20 Jahren. Für beide, so Björn Schindler, sollte die Untersuchungshaft einen deutlichen Eindruck hinterlassen haben, keine Straftat mehr zu begehen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: