Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz:Opfer zieht Anzeige gegen Stalker zurück

Verfahren am Amtsgericht wird gegen eine Geldauflage in Höhe von 500 Euro eingestellt

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Stalking, also das wiederholte und beharrliche Verfolgen oder Belästigen einer Person, häufig eines Ex-Partners, ist auch in Deutschland kein seltener Fall. Vor Gericht endet es häufig erst dann, wenn der Stalker gerichtliche Anordnungen missachtet, festgelegte Abstände zum Opfer nicht einhält oder dennoch den Kontakt sucht. Das war auch der Fall bei einem 43-jährigen Angeklagten, der sich vor dem Amtsgericht Erding verantworten musste. Dass es zu keiner Verurteilung sondern zu einer Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von 500 Euro an den Weißen Ring kam, verdankte der Mann der Geschädigten. Sie hatte die Strafanzeige zurück gezogen und dies vor Gericht noch mal bestätigt. "Ich wollte einfach meine Ruhe. Und die habe ich bekommen. Seit sechs Monaten habe nichts mehr von ihm gehört", sagte die Geschädigte.

Das Stalking fand bereits im Mai und Juni 2017 statt. Zuvor hatte die Geschädigte, eine 20-jährige Erdingerin, eine gerichtliche Anordnung gegen den Angeklagten erwirkt. Er durfte sich ihr nur auf maximal 50 Meter nähern und keinen Kontakt aufnehmen, auch nicht mittels "Fernkommunikationssystemen", wie Telefon, Mail und so weiter. Doch daran hielt er sich nicht. Er rief sie an, schickte ihr SMS, klingelte an ihrer Haustüre und warf ihr ein rotes Plüschherzchen in den Briefkasten. Anfang Juni folgte er ihr sogar nach Zagreb, wo beide herkommen. Dort folgte er ihr zu ihrer Mutter, zum Friseur und näherte sich ihr auf einem Parkplatz, worauf die jungen Frau die Strafanzeige stellte, weil sie sich aus Angst nicht mehr vor die Türe traute. Die Staatsanwaltschaft sah ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung und erließ Strafbefehl, gegen den der 43-Jährige Einspruch erhob.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten konkret fünf Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz vor. Sie können mit Zwangsgeldern oder Zwangshaft geahndet werden. Im Falle des Angeklagten waren es 1000 Euro Zwangsgeld.

Die Kontaktversuche gab der 43-Jährige über seinen Anwalt zu, allerdings, so der Verteidiger, habe sein Mandant die Anordnung "missverstanden". Er habe nur deshalb Kontakt mit der 20-Jährigen aufnehmen wollen, um eine Geldfrage abschließend zu klären.

Diese Frage sei inzwischen geklärt, sagte der Anwalt. Außerdem hätten sich beide ausgesprochen und die Geschädigte ziehe den Strafantrag deshalb zurück. Ausgesprochen ja, aber eine Entschuldigung für sein Verhalten hat der 43-Jährige erst auf Nachfrage von Amtsrichter Björn Schindler im Gerichtssaal ausgesprochen - kurz und knapp: "Entschuldigung". Die 20-Jährige akzeptierte sie dennoch, solange sie weiter Ruhe vor ihm habe. Das Kontaktaufnahmeverbot besteht noch bis zum Sommer.

Im Gegensatz zum Wunsch des Verteidigers wurde das Verfahren nicht gleich, sondern nur unter Auflagen vorläufig eingestellt, worauf die Staatsanwaltschaft bestand. Bis Ende März müssen 500 Euro an den Opferbund Weißer Ring bezahlt werden und es darf keine weitere Kontaktaufnahme geben.

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