Verbot für gewerblichen Sonntagströdel:Nur noch private Flohmärkte an Feiertagen

Schluss mit dem Feiertagströdel: Das Rathaus Erding schiebt gewerblichen Flohmärkten an Sonn- und Feiertagen einen Riegel vor. Unklar ist noch, ob es Ausnahmen geben wird. Privat darf hingegen weitergeschachert werden.

Antonia Steiger

Jahrelang sind Flohmärkte sonntags in Erding geduldet worden - so wie in anderen Kommunen auch. Gesetzlich sind sie jedoch verboten, falls sie einen gewerblichen Hintergrund haben. Das ist dann der Fall, wenn ein Obsthändler dort seine Äpfel verkauft oder wenn der Veranstalter aus der Vermietung der Stände Gewinn erzielen will.

Verbot für gewerblichen Sonntagströdel: Eindeutig ohne gewerblichen Hintergrund versuchen diese Kinder, beim Flohmarkt auf dem Volksfestplatz ihre Spielsachen, die sie nicht mehr haben wollen, an den Mann zu bringen.

Eindeutig ohne gewerblichen Hintergrund versuchen diese Kinder, beim Flohmarkt auf dem Volksfestplatz ihre Spielsachen, die sie nicht mehr haben wollen, an den Mann zu bringen.

(Foto: Bauersachs Peter)

Die Stadt Erding hat diesen Flohmärkten nun einen Riegel vorgeschoben und sie verboten. Künftig müssen sie beantragt werden. Und dies ist nun auch schon geschehen: "Mindestens ein Antrag" liege im Rathaus vor, sagte Reinhard Böhm, der Leiter des Hauptamtes im Rathaus.

Dass die jahrelange Duldung der Flohmärkte nun ein Ende hat, liegt daran, dass in diesem Jahr sogar am Karfreitag auf dem Parkplatz des Hit-Supermarkts ein solcher Markt stattgefunden hatte. Schon frühmorgens wurden die Anwohner in ihrer Feiertagsruhe gestört durch Lastwagen und Autos, deren Fahrer die Stellung schon beziehen wollten.

Nicht nur den Anwohnern wurde dies zu viel, sondern auch Bürgermeister Max Gotz (CSU). Er sagte vor wenigen Tagen in einer Stadtratssitzung, dass er die Eigentümer der Flächen - die Supermärkte - angeschrieben und sie darum gebeten habe, dem Treiben Einhalt zu gebieten. Denn nicht nur beim Hit-Markt hatten solche Märkte stattgefunden, sondern auch beim Kaufland und beim E&C.

Künftig muss jeder gewerbliche Flohmarkt, der sonntags stattfinden soll, im Rathaus beantragt werden. Nicht berührt sind von dieser Regelung gewerbliche Flohmärkte an Wochentagen oder private Flohmärkte ohne gewerblichen Hintergrund. "Wer vor seiner Garage alte Fahrräder verkaufen will oder Babyklamotten, kann dies auch weiterhin tun, ohne einen Antrag zu stellen", erläuterte Böhm.

Ein privater Flohmarkt ist demnach dadurch gekennzeichnet, dass "kleine gebrauchte Einzelgegenstände des alltäglichen häuslichen Lebens" von privaten Verkäufern angeboten würden - und nicht Neuware in hoher Stückzahl. Auch die Zahlung einer Standgebühr weist auf einen gewerblichen Flohmarkt hin.

Die gesetzliche Regelung, auf die sich das Rathaus beruft, hat den Schutz der Sonn- und Feiertage zum Inhalt: Artikel 139 des Grundgesetzes besagt, dass der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage "als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt" bleiben sollen.

Aus wichtigen Gründen könnten die Kommunen jedoch eine "Befreiung von den Einschränkungen des Feiertagsgesetzes" erteilen, schreibt das Rathaus in einer Pressemitteilung. Sie seien aber gehalten, einer Aushöhlung des Schutzes entgegenzuwirken. Wie das nun im Einzelfall gehandhabt wird, ist noch nicht geklärt, wie Böhm sagte. Die rechtliche Würdigung sei noch nicht abgeschlossen.

Unklar sei auch, ob sich der Stadtrat darüber unterhalten werde. Vorerst würden auf jeden Fall keine Anträge genehmigt. Auch ob die Örtlichkeit den Ausschlag geben kann bei der Entscheidung, einen Flohmarkt zu genehmigen, sei noch nicht entschieden. "Einen Rechtsanspruch gibt es auf jeden Fall nicht", sagte Böhm.

Bei den Erdingern hat der Schritt des Rathauses unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Mehrere E-Mails seien im Rathaus eingegangen, dazu einige Anrufe, sagte Böhm. Einige Bürger hätten sich beschwert, dass sie nun nicht mehr sonntags über Flohmärkte bummeln können. Es hat laut Reinhard Böhm aber auch Zustimmung gegeben.

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