Urteil:Haftstrafe für "Dummheit"

27-Jähriger muss wegen Verbreitung pornografischer Bilder ins Gefängnis

Heiraten wird der Angeklagte Süllü E. im kommenden Sommer vermutlich kaum. Nicht nur, weil der 27-Jährige aus Markt Schwaben den angesetzten Hochzeitstermin im Gefängnis verbringen wird, sondern auch weil er seiner Verlobten nichts von seiner Straftat erzählt hatte. Bevor er mit ihr zusammengekommen war, hatte der Mann über ein Jahr hinweg einer anderen jungen Frau immer wieder Bilder seines erigierten Geschlechtsteiles auf Facebook geschickt. Versehen mit beleidigenden, objektivierenden Kommentaren wie "immer wenn ich dich sehe, bin ich so geil". Neben der Verbreitung pornografischen Materials sowie Beleidigung, wurde ihm außerdem unerlaubter Besitz einer Gaspistole zur Last gelegt.

In eine dicke Jacke gemummt, das Kinn in die Hand gestützt, verfolgte der Angeklagte das Gerichtsgeschehen wortkarg und mit unbeteiligter Miene. Auf die Frage der Richterin, warum er das getan hatte, antworte er "Dummheit". Er bedauere es, er werde sich entschuldigen. Zuletzt bat er darum, nicht mit Freiheitsentzug bestraft zu werden, da dann "alles futsch sei - Hochzeit, Wohnung, Beruf". Das Gericht stellte ihm dennoch keine "positive Sozialprognose" und wies überdies auf seine zahlreichen Vorstrafen und sein Verhalten vor Gericht hin. Er habe angerufen und gesagt, er sei krank, hätte aber kein Attest liefern können, sodass Haftbefehl erlassen wurde. "Einen denkbar schlechten Eindruck" habe er hinterlassen, so die Richterin. Anscheinend seien ihm seine früheren Erfahrungen egal. Sehr deutlich fügte sie hinzu, "wer es so nicht kapiert, der kapiert es vielleicht im Gefängnis".

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