Urteil:Die Geschichte "vom toten Hund"

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29-Jähriger Holländer wird vom Schöffengericht zu zwei Jahren Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Am Flughafen wollte er mit einer gefälschten Kreditkarte ein 80 000 Euro teures Auto anmieten und wohl stehlen

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Entweder hatte der Angeklagte die "Geschichte vom toten Hund" dem Schöffengericht erzählt, wie es die Staatsanwältin meinte, oder er wurde von Freunden reingelegt und hatte tatsächlich keine Ahnung, dass er am 25. März am Flughafen einen rund 80 000 Euro teuren Mercedes Jeep mit einer gefälschten Kreditkarte anmieten wollte, wie sein Verteidiger in den Raum stellte. Letztlich sah das Gericht unter Vorsitz von Richter Björn Schindler aber viel zu viele Punkte, die dafür sprachen, dass der 29-Jährige schuldig ist und verurteilten den Angeklagten zu zwei Jahre Haft - ohne Bewährung, da er mit einer Tat zwei strafbare Handlungen beging: Fälschung von Zahlungskarten und versuchter Betrug mit einer hohen Schadenssumme. Zudem wurden dem Holländer zu Last gelegt, dass er extra in die Bundesrepublik gereist war, um dort kriminell tätig zu sein.

Aufgefallen ist der Betrug einer aufmerksamen Mitarbeiterin am Schalter der Verleihfirma. Vor Gericht nannte sie gleich ein paar verdächtige Faktoren: Die vorgelegte Mastercard hatte keine Chip und keine vierstellige Prüfzahlen, und bei Buchungen von Autos einer der höchsten Preiskategorien sei man immer sensibel. Wohl auch, weil es am Flughafen München schon zuvor zu zwei Fällen gekommen war, bei denen dunkelhäutige junge Holländer teure Autos anmieteten und diese auf Nimmerwiedersehen verschwanden. Die Flughafenpolizei wurde alarmiert und der Mann noch am Schalter festgenommen und in die Justizvollzugsanstalt Landshut gebracht, wo er bis zur Verhandlung am Amtsgericht Erding saß.

Der Angeklagte war sich vor Gericht keiner Schuld bewusst. Seiner Schilderung nach wollte er ein Wochenende nach München fliegen, um ein "Rendezvous" mit einer alten Bekannten zu haben. Freitag nach München und Sonntag sollte es zurück gehen. Schließlich habe er einen Job, und zwei Kinder würden daheim warten - auch, wenn sie bei der Mutter leben. Er führe ein "verantwortungsvolles Leben". Als er von seinem guten alten Freund und Neffen "Elroy" zum Flughafen in Amsterdam gefahren worden sei, habe der ihm kurz vor Abflug vier Kreditkarten gegeben, von denen er gedacht habe, es seien Prepaidkarten mit einer aufgeladenen Geldsumme. Außerdem habe ihm "Elroy" eine Auto in München reserviert. Und dass es sich um richtige Kreditkarten handelte, sogar mit seinem Namen darauf, sei ihm erst in München aufgefallen. Aber da "Elroy" zur "Familie" gehöre und es sich leisten kann, habe er sich nichts dabei gedacht. Man habe gerne große Autos gefahren, auch, um ein bisserl anzugeben.

So weit, so gut. Aber dann blieb der Angeklagte vielen Fragen des Gerichts und der Staatsanwaltschaft schlüssige Antworten schuldig. Zum Beispiel, welchen Nachnamen sein "Rendezvous" habe, und wo er sie treffen wollte und für was er in München ein so teures Auto benötigte. Verdächtig war auch, dass er ohne Gepäck anreiste und kein Rückflugticket hatte und insgesamt vier gefälschte Kreditkarten bei ihm gefunden wurden.

Aber es gab auch noch andere Ungereimtheiten. Zum Beispiel, wer ihm denn letztlich die Kreditkarten gegeben hat, denn bei der Vernehmung bei der Polizei hatte der 29-Jährige angegeben, dass "Elroy" sie ihm nur im Aufrag von einem weiteren Neffen gegeben habe, von dem er schon öfters Prepaidkarten bekommen habe. Und dabei soll es sich um den Fußballer Georginio Wijnaldum beim FC Liverpool handeln, der ebenfalls aus Rotterdam stammt. Die Reservierung des Autos erfolgte zudem über eine japanische Kreditkarte. Zudem tauchte immer wieder der Name eines ominösen Dritten, ein "Freund" von "Elroy" auf.

"Alles spricht dafür, dass der Angeklagte sich bereichern wollte", sagte die Staatsanwältin und forderte zwei Jahre und acht Monate Haft, während der Verteidiger auf Freispruch plädierte, weil die Vorwürfe alles nur "Unterstellungen und Mutmaßungen" seien. Für Richter Schindler sprachen aber die Indizien klar dafür, dass er von allem wusste. Zudem hätte er erkennen müssen, dass Kreditkarten mit seinem Namen, die er nie beantragt habe, gefälscht sein müssen. Der Angeklagte nahm das Urteil äußerlich relativ gelassen hin.

© SZ vom 19.08.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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