Taufkirchen erlässt Satzung:Ein bisschen Wachstum

Im Außenbereich Aham soll gewohnt und gearbeitet werden

Von Philipp Schmitt, Taufkirchen

Mit dem Erlass einer Außenbereichssatzung möchte die Gemeinde Taufkirchen in Aham die Voraussetzung für eine Entwicklung für Wohnzwecke und für kleinere Handwerks- und Gewerbebetriebe südlich der Bundesstraße 388 schaffen. Es müssen dafür aber Herausforderungen beim Hochwasserschutz gemeistert werden, denn die Fläche liegt zum Teil im Überschwemmungsgebiet der Großen Vils. Dennoch hat der Grundstücks- und Bauausschuss nach Abwägung der Einwendungen den Satzungsbeschluss für eine Außenbereichssatzung gefasst. Stellungnahmen der Bürger gab es nicht, allerdings wiesen Landratsamt und Wasserwirtschaftsamt München auf die potenzielle Hochwassergefahr hin.

Herbert Mayerthaler vom Bauamt fügte an, dass nach gängiger Kommentarmeinung eine Bauleitplanung im Hochwassergebiet nicht zulässig sei, der Erlass einer Außenbereichssatzung sei aber vom gemeindlichen Überplanungsverbot ausgenommen. An der Ausweisung werde somit festgehalten. Die Gemeinde sei der Ansicht, dass eine bauliche Entwicklung durch die Außenbereichssatzung in sehr kleinem Umfang in Aham für die Entwicklung positiv sein könne, weil Wohnraum geschaffen werde und Ausweisungen im weiteren Außenbereich vermieden würden, das sagte auch Bürgermeister Franz Hofstetter (CSU). Allerdings soll das Satzungsgebiet nach einem Hinweis des Sachgebietes Bauleitplanung im Landratsamt etwas verkleinert werden, sonst wäre sie nicht gesetzeskonform, der Bauausschuss stimmte dem zu. Das Staatliche Bauamt Freising hatte zudem mitgeteilt, dass die Planung neuer Zufahrten zur B 388 hinsichtlich der Lage und der technischen Details frühzeitig mit der Straßenbaubehörde abgestimmt werden.

Das Landratsamt teilte darüber hinaus mit, dass unter Umständen Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden könnten, denn ein Sägewerk befindet sich im Umgriff. Die Regierung von Oberbayern teilte mit, dass die betroffene Fläche derzeit gemäß Regionalplan München im landwirtschaftlichen Vorbehaltsgebiet liege. Aufgrund der relativ lockeren Bebauung und dem noch vorhandenen Freiraum entlang der Großen Vils könne die Planung mit dem landwirtschaftlichen Vorbehaltsgebiet grundsätzlich in Einklang gebracht werden. Der Bauausschuss nahm alle Hinweise und Anregungen zur Kenntnis, die beschlossenen Änderungen sollen in die modifizierte Außenbereichssatzung eingearbeitet werden.

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