Südöstlich der Zeppelinstraße:Neues Gewerbegebiet in Hallbergmoos

Im geplanten "Gewerbegebiet südöstlich der Zeppelinstraße" sollen nicht nur Betriebsgebäude entstehen, sondern auch Wohnungen. Darum hatten im Vorfeld mehrere Betriebe gebeten. Denn ein Hausmeister oder Betriebsleiter auf dem Firmengelände ist für einige Firmen unverzichtbar. Um späteren Beschwerden über Lärm vorzubeugen, bleiben die Wohnungen jedoch streng auf hauptberuflich Angestellte und Personen beschränkt, die notwendig für den nächtlichen und Wochenend-Betrieb sind.

Auch bei weiteren Vorgaben kam die Gemeinde den an einer Ansiedelung interessierten Betrieben entgegen. So soll die Nutzungsbindung in den Kaufverträgen nicht mehr 18, sondern nur 15 Jahre lang gelten, die Quote der zulässigen Untervermietungen steigt von 15 auf 40 Prozent. Be einem blieb die Gemeinde hart: Wer nach 36 Monaten noch kein bezugsfertiges Gebäude hat, muss der Gemeinde den Grund zurück verkaufen - zum gleichen Preis.

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