Strafbefehl reduziert:"Niveaulose Narretei"

Freisinger muss für einen Facebook-Post Geldstrafe zahlen

Von Alexander Kappen, Freising

Im Grunde sei es "eine ganz normale, sprachlich wie inhaltlich niveaulose Internetkommunikation, wie sie heute traurigerweise überall üblich ist", stellte Richter Michael Geltl am Mittwoch im Amtsgericht Freising fest. Dabei war der 41-jährige Angeklagte im August vergangenen Jahres mit einer Formulierung allerdings ein bisschen über das Ziel hinaus geschossen. Zu einem Artikel in einer kleinen geschlossenen Moosburger Facebook-Gruppe über beschädigte Wahlplakate der AfD schrieb er: "Deshalb hängen die AfD-Plakate in Freising in fünf Metern Höhe, in der Höhe sollte man auch die AfDler aufhängen. Ich kann diese AfD-Scheiße einfach nicht ab."

Ein User zeigte den 41-Jährigen, der in Freising wohnt, an. Weil der einen Strafbefehl nicht akzeptierte, kam es nun zur Verhandlung am Amtsgericht, das ihn wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilte. Der Richter blieb mit dem Strafmaß von 60 Tagessätzen zu je 25 Euro weit unter der Forderung der Staatsanwältin, die 3510 Euro beantragt hatte - errechnet aus 130 Tagessätzen zu je 27 Euro. Während sie den Post in der Gruppe als geeignet ansah, den öffentlichen Frieden zu stören, sah der Richter das anders. Der öffentliche Friede sei seiner Meinung nach nicht in Gefahr gewesen, "weil der durchschnittliche Bürger weiß, wenn er das liest, dass es nicht so gemeint ist, dass er zur Tat schreiten und irgendwelche Leute aufknüpfen soll". Allerdings sei der Kommentar geeignet gewesen, Leute zum Hass gegen eine bestimmte Gruppe anzustacheln und diese herabzuwürdigen.

Der Angeklagte gab zu, den Kommentar nach einer Feier in entsprechender Laune verfasst zu haben. Er bezeichnete die Aktion im Nachhinein als "unglücklich", "unnötig" und "Blödsinn". Der Spruch sei "mit Sicherheit nicht wörtlich gemeint" gewesen, versicherte er. Sein Verteidiger bezeichnete ihn als "im Internet übliche, niveaulose Narretei". Es sei "als Scherz gedacht gewesen - es war Humor, wenn auch schlechter". Die Staatsanwältin fand die "markigen Worte" in dem Facebook-Kommentar "überhaupt nicht zum Schmunzeln". Dass der Angeklagte überlegt habe, den Post zu löschen, zeige, "dass er missverständlich sein könnte". Der Angeklagte habe "klar in den Raum gestellt, dass man solche Leute aufknüpfen soll". Er habe "Hetze betrieben und die Leute angestachelt". Sie räumte aber ein, dass es sich um eine lokale Gruppe gehandelt und der einfach vorbestrafte Angeklagte Reue gezeigt habe. Nach Meinung des Verteidigers lagen "kein Vorsatz und auch kein Straftatbestand der Volksverhetzung vor". Der Post seines Mandanten sei lediglich eine Meinungsäußerung gewesen. Der Anwalt beantragte einen Freispruch.

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