Stadt reagiert auf Klage:Zuverlässig und harmonisch

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Erding erlässt Regeln für Zulassung zum Christkindlmarkt

Von Antonia Steiger, Erding

Wer sein Personal in einheitlicher Kleidung den Glühwein am Christkindlmarkt in Erding ausschenken lässt, hat künftig bessere Aussichten, auch beim nächsten Mal wieder zugelassen zu werden. Die einheitliche Kleidung ist eines von vielen Kriterien, anhand derer künftig auf nachvollziehbare Weise ein Standbesitzer zur vorweihnachtlichen Gaudi in der Erdinger Innenstadt zugelassen wird - oder auch nicht. Damit reagiert die Stadt Erding auf eine Rüge des Landgerichts Landshut, das in einem Prozess bemängelt hatte, dass objektive Zulassungskriterien fehlten. Geklagt hatte ein Grillbudenbesitzer, der nicht zugelassen worden war. Das Gericht hatte ihm Recht gegeben und das Fehlen einheitlicher Regeln beklagt.

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat den im Rathaus erarbeiteten Katalog genehmigt, man orientierte sich dabei an dem Bewertungssystem der Stadt Landshut. Am liebsten hätten einige Stadträte auch noch Punkte für einen besonderen Bezug zu Weihnachten verteilt, damit aus dem Markt wieder ein richtiger Christkindlmarkt wird. Von Robert Buckenmaier vom Ordnungsamt und von OB Max Gotz (CSU) ließ man sich dann aber - wenn auch ungern - davon überzeugen, dass es schier unmöglich sei, die Glühweinstände und Imbissbuden zugunsten von Christbaumkugeln, Glasbläsern und Kerzenzieher zurückzudrängen. Man bekäme keinen weiteren Kunsthandwerker nach Erding, ohne viel Geld für ihn zu zahlen, sagte Gotz. Keiner werde in Regensburg oder Tittmoning einen gut gehenden Stand für Erding aufgeben, betonte Gotz. Da liefen 30 000 bis 35 000 Leute an einem Stand vorbei, in Erding sind es deutlich weniger. Er habe sich "stark bemüht, die Lage zu verstehen", sagte Gotz. Und dazu gehöre auch, dass in der Vorweihnachtszeit jeden Samstag und jeden Sonntag mindestens zehn Adventsmärkte von Kindergärten, Schulen und Vereinen stattfänden. Und auch dort gibt es liebevoll Gebasteltes zu kaufen.

Einig ist man sich darin, dass bei aller Kritik der Christkindlmarkt als Treffpunkt der Bürger auch etwas Schönes sei. In dem Bewertungssystem gibt es drei Gruppen: Glühwein und andere Getränke, Essen und sonstige Stände. Analog zu 2016 sollen in diesem Jahr neun Stände mit Glühwein und anderen alkoholischen Getränken, zehn Stände mit Essen und Süßigkeiten und zehn sonstige Stände zugelassen werden. Punkten können Bewerber nicht nur mit einheitlicher Kleidung, sondern auch mit einem harmonischen Gesamtbild, mit einer energieeffizienten Beleuchtung, umweltfreundlichen Betriebsmitteln und mit der persönlichen Anwesenheit des Betreibers. Auch wer seine Zuverlässigkeit über Jahre hinweg bewiesen hat, sammelt Punkte.

© SZ vom 27.06.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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