Plangutachten:Fehler im System

Plangutachten: Wie es am Hollerner See künftig aussehen wird, ist noch völlig offen. Der Gemeinderat ist der Auftragsempfehlung der Jury noch nicht gefolgt.

Wie es am Hollerner See künftig aussehen wird, ist noch völlig offen. Der Gemeinderat ist der Auftragsempfehlung der Jury noch nicht gefolgt.

(Foto: Marco Einfeldt)

Eching kann nicht, wie erhofft, die von einer Jury ausgewählte Gestaltung des Hollerner Sees umsetzen und dabei einzelne Ideen der unterlegenen Büros einfach einfügen. Dafür würden zusätzliche Honorare fällig

Von Klaus Bachhuber, Eching

Die erhoffte Gestaltungsfreiheit bei der Zukunftsplanung des Hollerner Sees hat sich für das Echinger Rathaus weitgehend als Luftblase entpuppt. Trotz des Ankaufs aller drei Versionen der Plangutachten zur See-Entwicklung für mehr als 80 000 Euro kann die Gemeinde nicht frei über die Inhalte verfügen, wie das stets angekündigt worden war. Dies sei "ein genereller Fehler im Verfahren" gewesen, sagte Bürgermeister Sebastian Thaler.

Auf Nachfrage sagte er unumwunden, das Plangutachten in der unter seinem Amtsvorgänger eingeleiteten Form sei "unsinnig und eine Verschwendung von Steuergeldern" gewesen. Es habe noch "zu viele Unklarheiten im Bereich der Grundstücke, der Erschließung, des politischen Willens und der wirtschaftlichen Rentierlichkeit" gegeben, mit denen die Ausgangslage befrachtet gewesen sei. Nach seiner Rechtsauslegung wäre es auch absehbar gewesen, dass das Urheberrecht eines Architekten auch durch ein honoriertes Plangutachtenverfahren nicht "auszuhebeln" sei.

Bei der dann ergebnislos vertagten Grundsatzdebatte zum Hollerner See vor wenigen Tagen war diese Einschränkung der Gestaltungsfreiheit bereits angeklungen, nachdem ein Büro Einspruch gegen das Vorgehen der Gemeinde eingelegt hatte. Nach einer Analyse der Situation sagte Thaler nun, man könne in der Tat "nicht munter alle Ideen übernehmen". Im Detail und Einzelfall geprüft werden müsse allerdings, "ob jede bloße Idee, die nur vage angedeutet ist, auch bereits einen Urheberrechtsschutz genießt". Er sei jedenfalls "sicher, eine Lösung zu finden", sagt der Bürgermeister.

Die Absicht hinter dem gewählten Prozessablauf war es gewesen, den Planer des überzeugendsten Entwurfs mit der weiteren Gestaltung zu beauftragen, aber einzelne herausragende Bestandteile der anderen, ebenfalls angekauften Pläne einarbeiten zu lassen. Das protokollierte Ergebnis der Jury hatte die Beauftragung eines Büros und zugleich die Umsetzung mehrerer Elemente eines anderen empfohlen.

Dieses protestierte nun mit der Argumentation, wieso wesentliche Teile der eigenen Vorschläge akzeptiert würden, dann aber ein anderer Entwurf mit der weiteren Bearbeitung betraut würde. Dieser Zuschlag wirft über die paritätische Honorierung der Gutachten hinaus zusätzliche Erträge ab. Die Situation sei nun wohl, dass die Einarbeitung aus den zwei nicht verfolgten Gutachten im Einzelfall honoriert werden müsse oder deren Umsetzung von den jeweiligen Büros gegen Honorar geleistet werde, erläuterte Thaler.

Momentan ist die Diskussion allerdings auch nur theoretisch, da der Gemeinderat weder der Auftragsempfehlung der Jury schon gefolgt wäre, noch die Bestandteile einer künftigen Gestaltung schon absehbar wären.

Bei dieser Beauftragung für die weitere Planung könnte die Empfehlung der Jury auch durchaus in Frage stehen. In dem 18-köpfigen Bewertungsgremium waren neben Echinger Gemeinderäten auch Fachplaner und Stadträte des Nachbarn Unterschleißheim. Wie Gemeinderat Georg Bartl jüngst angedeutet hatte, sei das Votum für den mittlerweile als Sieger präsentierten Entwurf durch die Stimmen der "Ortsfremden" zustande gekommen, innerhalb der Echinger Riege hätte sich ein anderes Resultat ergeben. Die Vergabeentscheidung trifft aber der Echinger Gemeinderat allein.

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