Oberding:Dauerstreit ums Wochenendhaus

Oberding schafft Klarheit: Maximal 20 Prozent eines Grundstücks in der Siedlung im Notzinger Moos dürfen überbaut werden

Von Regina Bluhme, Oberding

Jahrelang schwelt schon der Streit um das Wochenendhausgebiet Notzinger Moos. Nicht wenige Hausbesitzer leben dort permanent, während der Bebauungsplan nur ein Wohnen auf Zeit zulässt. Der Anwalt eines Grundstückseigentümers will jetzt einen Fehler im Bebauungsplan entdeckt haben, wie Bürgermeister Bernhard Mücke kürzlich informierte. Es fehle die Vorgabe, wie viel Prozent der Grundstücksfläche maximal überbaut werden dürfen. Um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, hat der Gemeinderat beschlossen, den Bebauungsplan zu heilen, das heißt: zu überarbeiten und neu auszulegen.

Es ist eine lange Geschichte. Der ursprüngliche Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 1969. Er sieht eine reine Wochenendhaussiedlung im Notzinger Moos vor. 2003 kam es mit einer Hausbesitzerin zum Streit, denn die Gemeinde sah deren Blockhaus mit Veranda als zu groß und wuchtig an. Das Landratsamt wurde tätig. Dessen Untere Bauaufsichtsbehörde ist zuständig, weil die Wochenendhaussiedlung im Außenbereich von Oberding liegt. Das Amt sah nach einer Kontrolle prompt einen Verstoß gegen die Festsetzungen des Bebauungsplans. Die Frau zog vor Gericht und die erste Kammer des Verwaltungsgerichts kam zu dem Schluss, dass das Haus stehen bleiben dürfe. Und zwar so lange, bis auch gegen Verstöße anderer Hausbesitzer vorgegangen wird.

Darüber hinaus merkte das Gericht an, dass der Bebauungsplan wegen eines formalen Fehlers ungültig sei. "Der Fehler sah so aus, dass der Bebauungsplan noch vor der Unterschrift durch den Bürgermeister veröffentlicht worden war", erklärt der Oberdinger Geschäftsführer Josef Steinkirchner. Daraufhin wurde der Plan erneut ausgelegt.

Doch damit war die Sache nicht ausgestanden. Nicht wenige Häuslebauer hatten in der Wochenendsiedlung Notzinger Moos ihren ersten Wohnsitz angemeldet. Wieder wurde das Landratsamt tätig und sprach von einer "Schwarznutzung". 2013 erstellte die Behörde ein Sanierungskonzept, das eine dauerhafte Wohnnutzung für unzulässig erklärt. Es gibt aber eine Ausnahme: Wer vor dem 28. Juli 2006 in der Stichstraße Am Waldrand den Hauptwohnsitz angemeldet hatte (oder dessen Vorgänger), der darf bleiben.

Damit war der Streit nicht beendet. Wie Bürgermeister Bernhard Mücke nun im Gemeinderat mitteilte, hat der Anwalt eines Grundstückeigentümers auf die fehlerhafte Festsetzung des Bebauungsplans hingewiesen, "auf die vermeintlich fehlerhafte", wie es Geschäftsführer Steinkirchner ausdrückte. Der Fehler diesmal: Im Bebauungsplan gibt es keine Festsetzung der maximal zulässigen Grundfläche für die Wochenendhäuser.

In Absprache mit dem Landratsamt und dem gemeindlichen Anwalt sei man zu dem Entschluss gekommen, "dass es sinnvoll ist, den Bebauungsplan nachzubessern", erklärte Mücke. Der Bebauungsplan soll "auf rechtlich sichere Füße gestellt werden". Der Gemeinderat gab einstimmig grünes Licht. Nun wird die fehlende Vorgabe festgeschrieben: Maximal 20 Prozent der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden. Im Anschluss muss der überarbeitete Plan neu ausgelegt werden.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung liegt demnächst für vier Wochen im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Oberding aus, Zimmer 20, von Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr und donnerstags von 13 bis 18 Uhr.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: