Moosburg:Schlechte Aussichten

Moosburg scheitert vermutlich mit Klage gegen Parabolantennen

Von Alexander Kappen, Moosburg

Ein Urteil ist zwar noch nicht verkündet worden, aber es zeichnet sich ab, dass die Klage der Stadt gegen die Errichtung von 29 Parabolantennen durch die Firma Horizon Teleports im Gewerbegebiet Degernpoint keine Erfolgsaussichten hat. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) kassierte nun den Beschluss des Münchner Verwaltungsgerichts, das am 24. März die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet und somit für einen Baustopp auf dem Firmengelände gesorgt hatte. Horizon legte dagegen Beschwerde ein. Mit Recht, wie der VGH meint. Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung sei schon deshalb unzulässig, weil das Verwaltungsgericht einen offenen Ausgang des Verfahrens zugrunde gelegt habe. Nach Einschätzung des VGH wird die Klage aber "aller Voraussicht nach keinen Erfolg haben", wie es in dem Beschluss heißt, der am Dienstag dem Rathaus zugestellt wurde. Der VGH geht davon aus, dass die Stadt überhaupt keine Klagebefugnis hat.

Im Mai 2012 hatte der Bauausschuss des Stadtrats die ersten acht Antennen auf dem Gelände genehmigt. Als 29 weitere fünf bis 13 Meter hohe Schüsseln dazu kommen sollten, verweigerte der Stadtrat die Zustimmung, die schließlich das Landratsamt im Oktober 2014 per Ersatzvornahme durchsetzte. Daraufhin reichte die Stadt Klage ein.

Das Verwaltungsgericht sei davon ausgegangen, dass die Klagebefugnis aus einer möglichen Verletzung der Planungshoheit der Stadt resultiere, heißt es im Beschluss des VGH. Allerdings spreche vieles dafür, dass das Einvernehmen der Stadt überhaupt nicht erforderlich sei, weil die Parabolantennen in dem durch einen Bebauungsplan als Industriegebiet ausgewiesenen Bereich zulässig seien. Auch die im Bebauungsplan festgesetzten Wandhöhen würden nicht verletzt. Außerdem "ist nicht erkennbar, warum die Errichtung eines Parabolantennenparks mit 29 Einzelantennen in einem Industriegebiet nicht (mehr) möglich sein sollte, bei der Errichtung von acht Parabolantennen jedoch keine Bedenken bestehen sollten".

Entscheidend ist nach Ansicht des VGH, dass das Verwaltungsgericht eine mögliche Gesundheitsgefährdung durch elektromagnetische Felder in den Mittelpunkt seiner Überlegungen gestellt habe. Diese betreffe jedoch nicht die Baugenehmigung, sondern nur die Betriebserlaubnis durch die Bundesnetzagentur. Diese könne erst erteilt werden, wenn die Antennen aufgestellt und auf Satelliten ausgerichtet seien. Die Firma trage dann eben das Risiko, die Antennen nicht nutzen zu können, falls die Standortbescheinigung nicht erteilt werde. Angesichts des VGH-Beschlusses bleibe nun abzuwarten, ob das Verwaltungsgericht "an seiner bisherigen Haltung festhält", sagte Bürgermeisterin Anita Meinelt.

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