Mitten im Landkreis:Auch Engel müssen löhnen

Wer im Fasching Auto fährt, muss mehr beachten als das Alkoholverbot am Steuer. Sonst gibt es Ärger

Von Alexander Kappen

Wer sich mit seinem Kostüm hinters Steuer setzt, sollte die Straßenverkehrsordnung beachten. Nein, nein, das ist keine Dienstanweisung aus dem Handbuch für uniformierte Streifenpolizisten. Das ist ein gut gemeinter Ratschlag der Deutschen Verkehrswacht (DVW) zum Faschingsendspurt. Dieser Tage machen sich auch im Landkreis wieder viele Narren auf den Weg zu einem der letzten Bälle der Saison. Wer dabei mit dem Auto unterwegs ist und ganz unkarnevalistisch auf den Genuss von Alkohol verzichtet, ist damit verkehrsrechtlich noch lange nicht auf der sicheren Seite.

Der Teufel steckt wie so oft im Detail. Oder besser gesagt, im Kostüm. Selbst wenn es ein Engelskostüm ist. Zwar seien Verkleidungen am Steuer grundsätzlich erlaubt, erläutert die DVW, "jedoch darf diese zu keiner Beeinträchtigung des Fahrers führen." Soll heißen: Kostüme dürfen weder das Sichtfeld noch die Bewegungsfreiheit des Fahrers einschränken. Wenn einem Engelchen also auf der Fahrt zur Faschingssause die goldenen Locken seiner womöglich nicht passgenau sitzenden Perücke ständig vor der Linse herumschwirren, dann ist das nicht, wie man vermuten könnte, höhere Gewalt - sondern eine gewöhnliche Ordnungswidrigkeit. Und dafür müssen auch himmlische Wesen, so wie jeder Normalsterbliche, zehn Euro löhnen. Für eine sichere Fahrt muss laut DVW der Fahrer, "problemlos den Schulterblick ausführen und seinen Kopf in alle Richtungen drehen können". Falls das auch am Tag nach der Faschingsparty nicht möglich sein sollte, liegt das allerdings nicht am Kostüm, sondern am dicken Schädel.

Hüte oder Perücken, so die DVW, können übrigens auch die Hörfähigkeit einschränken. Was aber nicht zwingend ein Nachteil sein muss. Zum Beispiel, wenn der Beifahrer schon zum fünften Mal panisch "Die Ampel ist rot !" oder "Das ist eine 30-er-Zone!" ruft. Für diesen Fall könnte man allerdings auch den offiziellen DVW-Ratschlag "Kostüme, welche die Bewegungsfreiheit oder das Sichtfeld behindern, gehören in den Kofferraum" um einen kleinen Nachsatz erweitern: "Beifahrer, die nerven, auch."

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