Landshut/Taufkirchen:"Du bist ein toter Mann"

Offenbar psychisch kranker Mann steht wegen wüster Drohungen vor Gericht

Von Alexander Kappen, Landshut/Taufkirchen

Er hat nicht viel ausgelassen: Beleidigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung, versuchte räuberische Erpressung. Und das alles bei zehn Gelegenheiten zwischen dem 19. September und dem 27. Dezember vergangenen Jahres. Derzeit muss sich ein 27-jähriger Freisinger für diese Taten, von denen eine in Taufkirchen vorgefallen war, die anderen in Freising und in Ebersberg, vor dem Landshuter Landgericht verantworten.

Im September 2015 soll der 27-Jährige - er hat seit seiner Kindheit mit psychischen Problemen zu kämpfen, war diverse Male in stationärer Behandlung und ist seit seiner Verhaftung im Bezirkskrankenhaus Haar untergebracht - laut Anklage in einem Freisinger Lokal eine Frau und einen Mann bedroht haben. Der Frau sagte er, er hole die Russen-Mafia, um sie, ihren Mann und ihre Kinder umbringen zu lassen. Einem Mann drohte er damit, er werde dessen Familie und Verwandtschaft töten lassen. Zu einem anderen sagte der Angeklagte wenig später an einer Straßenecke: "Ich stech dich ab, Du blöde Sau." In diesem Stil ging es weiter.

Der Angeklagte beleidigte Anfang November in Taufkirchen einen Mann nach allen Regeln der Kunst und kündigte an, ihm das Genick zu brechen und den Schädel einzuschlagen. Eine Woche später tauchte er trotz Hausverbots in einem sozialtherapeutischen Betreuungszentrum in Ebersberg auf, wo seine psychisch offenbar ebenfalls angeschlagene Ex-Freundin damals wohnte. Dort sagte er zu einem Zeugen: "Du bist ein toter Mann." Zehn Tage später kam er erneut in das Wohnheim und schlug laut Anklageschrift seine Ex-Freundin in das Gesicht und gegen den Bauch. Deren gesetzliche Betreuerin erzählte an diesem Mittwoch dem Gericht, dass die Aussagen ihres Schützlings "aufgrund der Diagnostik" nicht immer glaubwürdig seien. Es bestehe der Verdacht "auf Persönlichkeitsstörung und paranoide Schizophrenie". Dennoch hätte das Gericht sie gerne als Zeugin gehört, aber die Frau tauchte nicht auf. Wo diese sich aufhalte, wisse sie nicht, "das ist für mich immer recht spannend", sagte die Betreuerin. "Für uns ist das recht lästig", entgegnete der Vorsitzender Richter Ralph Reiter.

Zur Verhandlung erschienen war dagegen eine junge Freisingerin, die vom Angeklagten per WhatsApp als "Schlampe" beleidigt worden war - obwohl sie ihn nicht kannte und im Gerichtssaal das erste Mal sah. Irgendwie sei der Angeklagte an ihre Handynummer gekommen. Er habe geschrieben: "Ich bin dein Ex." Dann: "Ich bin dein Beschützer." Und schließlich: "Ich will dein Freund sein." Als das so weiterging, blockierte die Frau die Nummer des Angeklagten, der sich mit immer anderen Nummern meldete und sie beleidigte.

Wüst beschimpft wurde auch eine andere Freisingerin. Sie ist eine Bekannte des Angeklagten und ließ diesen bei sich wohnen, "weil er für mich wie ein Sohn ist". Wegen ihrer begrenzten finanziellen Mittel habe sie ihn jedoch nicht dauerhaft bei sich aufnehmen können. Als sie ihn an einem Tag im November nicht die Tür öffnete, beschimpfte er sie als "Hure", Missgeburt" und "Gestörte". Am 27. Dezember rief er sie an und forderte sie auf, ihm zehn Euro zum Bahnhof zu bringen. Die Frau lehnte ab, worauf der Angeklagte drohte, mit ihrem Kopf Fußball zu spielen. Sie erstatte Anzeige bei der Polizei. Nach ihrer Rückkehr stand der Angeklagte vor ihrer Tür und läutete Sturm. "Ich hatte Angst", so die 57-Jährige. Sie rief erneut die Polizei, die den Angeklagten festnahm. Inzwischen haben sich die beiden ausgesöhnt, weshalb die Zeugin vor Gericht nicht aussagen wollte, bis der Richter mit einem Ordnungsgeld drohte. Dann wollte die Zeugin ihre Anzeige zurücknehmen. Das könne sie im Fall der Beleidigung, nicht aber im Fall der Bedrohung, so der Richter: "Das geht vielleicht im Fernsehen bei Barbara Salesch, aber nicht bei uns." Der Prozess wird fortgesetzt.

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