Landshut/Freising:Miese Geschäfte

Angeklagter soll Bekannte um Hunderttausende geprellt haben

Von Alexander Kappen, Landshut/Freising

Es war für alle Beteiligten gar nicht so einfach, bei all den Beträgen den Überblick zu behalten. Und so rechnete der Vorsitzende Richter Ralph Reiter zum Auftakt des Betrugsprozesses am Landshuter Landgericht gegen einen gebürtigen Freisinger mit dessen Verteidiger lange hin und her, wann der Angeklagte welche Summen von den Geschädigten erhalten hatte - und was er womöglich wieder zurückbezahlt hat. Im Wesentlichen räumte der Angeklagte über eine Erklärung seines Verteidigers die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe ein.

Demnach soll er in den Jahren 2012 und 2013 in insgesamt 27 Fällen Geld von Bekannten geliehen haben, um dieses für Investitionen im Fahrzeug-, Uhren- und Internethandel einzusetzen und mit Zinsgewinnen angeblich zurückzuzahlen. Allerdings führte er laut Anklage die Geschäfte nie durch und hatte dies auch nicht vor. Von den 422 300 Euro, die er sich geliehen hatte, bekamen die Geschädigten nur knapp 39 000 Euro zurück.

Laut Anklage hat der Mann, der im nördlichen Landkreis aufgewachsen ist und inzwischen in der Nähe von Landshut wohnt, mehreren Bekannten vorgespiegelt, er wolle etwa VW-Busse und Oldtimer in den USA oder Roller in Italien ankaufen und gewinnbringend in Deutschland veräußern. In anderen Fällen gab er an, einen Schlüter-Traktor beziehungsweise ein Motorrad an- und mit Gewinn weiterverkaufen zu wollen. So lautet jedenfalls der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Die Geschädigten händigten dem Angeklagten für diese Geschäftsideen in bar jeweils Beträge zwischen 2800 und 50 000 Euro aus. Aufgrund seiner Stellung als Verkäufer in einem Freisinger Autohaus hätten sich die Geschädigten hinsichtlich der Rückzahlung des Darlehens in Sicherheit gewähnt, so die Anklage.

In einem Rechtsgespräch zu Beginn des ersten Verhandlungstags wurden sich die Verfahrensbeteiligten nicht einig. Während der Verteidiger nur von einem bedingten Vorsatz des Angeklagten gesprochen habe und eine Bewährungsstrafe von höchstens zwei Jahren für ausreichend halte, strebe die Staatsanwältin eine Strafe von mehr als vier Jahren an.

Über seinen Anwalt ließ der Angeklagte eine Erklärung vortragen, die sich so ähnlich wie ein Geständnis anhörte. "Grundsätzlich wird der Anklage nicht entgegengetreten", sagte der Verteidiger. Sein Mandant wolle auch gar nicht bestreiten, dass das, was Zeugen im Laufe des Verfahrens noch aussagen werden, richtig ist: "Er kann nur heute nicht mehr sagen, dass er am Tag X zu einer Person Y genau dies oder das gesagt hat", so der Verteidiger weiter.

Die ganze Betrugsgeschichte kam ins Rollen, weil der Angeklagte offenbar massive Geldprobleme hatte. Den Ausführungen zu Folge hatte er offenbar einem Bekannten Geld geliehen, das er nicht zurückbekam - und dann verschaffte er sich das Geld, indem er Darlehen bei anderen "Investoren" für seine Geschäftsideen aufnahm. Allerdings waren es meist wohl nicht mehr als Ideen. "Waren das nur Luftschlösser oder wurden schon Kontakte geknüpft, waren Sie schon in Amerika bei potenziellen Geschäftspartnern?", wollte der Richter wissen. "Nein", antwortete der Angeklagte. Aber er habe früher schon mal Geschäfte in Amerika gemacht, so der Verteidiger. In den angeklagten Fällen jedoch "habe ich nur auf Märkten mit Leuten geredet, welche Geschäfte gut laufen und wollte so was auch machen", erzählte der Angeklagte.

Ein Rätsel war dem Richter, was mit den gut 383 000 Euro geschehen ist, die er nicht an seine Gläubiger zurückgezahlt hat. Das Geld habe der Angeklagte, der wegen seiner Finanznöte Insolvenz hat anmelden müssen, nicht mehr, beteuerte der Verteidiger. Er erklärte es mit einem Schneeballsystem, das ins Laufen gekommen sei. Der Angeklagte habe bereits Darlehen aus der Zeit vor den nun angeklagten Fällen bedienen müssen.

Mit immer neuen Darlehen habe der Autoverkäufer ältere mit diversen Querverbindungen zurückgezahlt und irgendwann den Überblick verloren. Entscheidend sei jedoch, dass aus den aktuell vorliegenden Fällen der Verbleib von mehreren 100 000 Euro nicht nachgewiesen werden könne, betonte der Richter. Der Prozess wird fortgesetzt.

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