Landshut:Verwirrende DNA-Spuren

Der Prozess gegen Frauenarzt Michael B. wird immer verzwickter

Von Florian Tempel, Landshut

Weitere Untersuchungsergebnisse zur Spurenlage am Tatort, die im Prozess gegen den Erdinger Frauenarzt Michael B. präsentiert worden sind, machen den Fall eher verwirrender, als dass sie zu einer Aufklärung beitragen. Eine Expertin für DNA-Analysen berichtete am Landgericht Landshut, dass sie an der Leiche der Ehefrau des Angeklagten Genmaterial von zwei unbekannten Männern nachgewiesen habe.

Die 60-jährige Brigitte B. war am Nachmittag des 4. Dezember 2013 im Bad ihres Reihenhaus in Pretzen getötet worden. Die Frau wurde erst brutal verprügelt, wobei ihr unter anderem zwei Rippen gebrochen wurden. Anschließend erstickte sie der Täter. Ein Notarzt und die Polizei, die am gleichen Abend kurz nach 19 Uhr am Tatort waren, erkannten zunächst nicht, dass die Frau Opfer eines Gewaltverbrechens geworden war. Sie gingen davon aus, dass sie durch einen unglücklichen Sturz ums Leben kam. Wegen dieser irrigen Unfalltheorie wurde der Tatort von der Polizei zunächst nicht so sorgsam gesichert, wie es bei einem sofort erkannten Kapitalverbrechen geschehen wäre. Der Angeklagte reinigte das Badezimmer mit Erlaubnis der Polizei von Blutspuren, bevor er am folgenden Tag als Verdächtiger festgenommen wurde.

Das an der Leiche gefundene DNA-Material von zwei unbekannten Männern gibt Rätsel auf. Der Angeklagte, der den Vorwurf, er habe seine Frau getötet, vehement bestreitet, und seine Verteidiger dürfen den Fund als entlastende Indizien werten. Womöglich stammt das DNA-Material ja von den wahren, unbekannten Tätern. Es könnte freilich auch andere Erklärungen geben, woher und von wem die DNA-Spuren stammen. Doch Staatsanwalt Klaus Kurtz hat nun ein Problem mehr bei seinem Vorhaben, am Ende eine lückenlose Indizienkette zusammenzubekommen, mit der er die Schuld des Angeklagten nachweisen könnte.

Problematisch ist auch ein weiterer Punkt: Nachdem die Polizei erkannt hatte, dass Brigitte B. Opfer eines Gewaltverbrechens geworden war, holte sie Michael B. zu einer Vernehmung ab. Der wurde jedoch zunächst nicht über seine Rechte als Beschuldigter belehrt. Nach Ansicht der Verteidiger darf alles, was ihr Mandant einen Tag nach dem Tod seiner Frau der Polizei sagte, im Prozess nicht verwertet werden. Das Gericht hat bereits durchblicken lassen, dass es diese Auffassung teilt. So aber gibt es in den Angaben des Angeklagten keine Widersprüche, die man ihm als belastende Indizien anrechnen könnte.

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