Landkreis:Richtlinien für Kulturzuschüsse

Landkreis orientiert sich am Modell der Sportförderung

Kulturschaffende sollen wie im Sportbereich Förderrichtlinien erhalten, auf deren Basis sie Zuschussanträge an den Landkreis stellen können. Ein Entwurf dazu ist dem Ausschuss für Bildung und Kultur vorgestellt worden, der ihn einstimmig angenommen hat. Es handelt sich dabei um einen Empfehlungsbeschluss an den Kreistag, der dabei das letzte Wort hat.

Die Förderrichtlinien gehen auf einen Antrag der Kreistags-CSU zurück, da bislang immer Einzelfallentscheidungen getroffen wurden und man analog zum Sport eine Entscheidungsgrundlage schaffen wollte. Die Verwaltung des Landratsamtes hat den Richtlinienkatalog erarbeitet und sich dabei an den bestehenden Sportförderrichtlinien orientiert. So werden beispielsweise bauliche Maßnahmen wie der Umbau von Gebäuden und Außenanlagen für kulturelle Zwecke oder die Errichtung von Museen und Sammlungen mit bis zu zehn Prozent der Baukosten gefördert; allerdings nur bis maximal 15 000 Euro. Die Förderung der Denkmalpflege ist davon aber nicht betroffen, sie erfolgt weiter außerhalb dieser Richtlinien nach gesonderten Vorgaben. Außerdem sind auch Aktivitäten aus allen kulturellen Bereichen förderfähig; ausgeschlossen ist jedoch die Förderung ausschließlich kommerzieller Vorhaben.

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