Landkreis:Pachten statt kaufen

Wer ein Haus bauen will, sich aber die hohen Grundstückspreise nicht leisten kann, dem will der Landkreis mit einem neuen Erbbaumodell für Familien helfen

Von Thomas Daller, Landkreis

Die Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises soll Familien mit geringer Eigenkapitalquote helfen, sich dennoch ein Häuschen bauen zu können. Wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind, soll die Wohnungsbaugesellschaft das infrage kommende Grundstück erwerben und es diesen Familien im Erbbaurecht zum Hausbau überlassen - mit späterer Ablöseoption. Ein entsprechender Antrag der CSU ist gestern im Kreisausschuss einstimmig angenommen worden. Allerdings handelt es sich nur um einen Grundsatzbeschluss. Die Verwaltung wird damit beauftragt, ein Gesamtkonzept für dieses kommunale Förderkonzept zu erarbeiten.

Bereits Anfang des Jahres hatte Landrat Martin Bayerstorfer (CSU) angekündigt, ein neues Konzept der Wohnbauförderung durch den Landkreis zu entwickeln. Schon von 1982 bis 2006 hatte der Landkreis ein eigenes Förderprogramm, mit dem er durch vergünstigte Kredite den Hausbau unter bestimmten Bedingungen erleichterte. Als jedoch die Hypothekenzinsen immer weiter nach unten sanken, machte eine Förderung über verbilligte Darlehen kaum noch Sinn, und das Programm wurde wieder eingestellt.

Das neue Konzept zielt nun auf die Grundstückspreise, die gerade in der Region stark angezogen haben. Die Finanzierung von Grundstück und Hausbau zusammen scheitert mitunter daran, dass gerade junge Familien nicht genügend Eigenkapital für beides hätten und deshalb bei den Banken abblitzen. Wenn der Häuslebauer jedoch nicht das Grundstück, sondern nur den Bau finanzieren muss, reicht oftmals das Eigenkapital, um kreditwürdig zu sein. Die Kriterien, wer in den Genuss eines solchen Förderprogramms kommen könnte, sollen sich an den üblichen Kriterien für Einheimischenmodelle und denen der staatlichen Wohnbauförderung anlehnen: Die Antragsteller leben oder arbeiten seit Jahren im Landkreis und ihr Einkommen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Die Details sollen nun die Juristen und Fachleute im Landratsamt ausarbeiten.

Im Kreisausschuss war Helga Stieglmeier (Grüne) zuerst skeptisch: Sie bezweifelt, dass es Aufgabe der öffentlichen Hand sei, Menschen zu helfen, sich Wohneigentum zu schaffen. "Wohnen heißt nicht, dass das im Eigenheim sein muss." Bei diesem Antrag solle daher "mit verwurstet werden" dass die Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises kostengünstigen Wohnraum zur Verfügung stelle. Darüber hinaus sehe sie bei diesem Konzept die Gefahr, dass man Menschen in die Verschuldung treibe, wenn die Finanzierung so knapp kalkuliert sei.

Landrat Bayerstorfer entgegnete, es werde weiterhin die Aufgabe der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises bleiben, kostengünstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. "Wir werden das eine tun, ohne das andere zu lassen." Die Wohnungsbaugesellschaft baue dort günstige Wohnungen, wo ihnen die jeweilige Gemeinde das Grundstück dazu überlasse. Nur stehe derzeit leider gerade kein Grundstück zur Verfügung. "Wir können keinen zwingen, uns Grundstücke zur Verfügung zu stellen. Wir suchen händeringend danach."

Darüber hinaus werde man keine Familien in die Verschuldung treiben, weil sich das Konzept an Familien mit einer geringeren Eigenkapitalquote wende, nicht an solche, die mit einer völlig wackeligen Finanzierung kämen: "Wir wollen es ihnen erleichtern, den Kapitaldienst leisten zu können." Denn der Landkreis könne Darlehen zu weitaus günstigeren Konditionen aufnehmen und diesen Vorteil wolle man an die Bürger durchreichen. Bayerstorfer betonte, dass es sich nur um einen "weiteren Baustein" der Wohnungsbaugesellschaft handeln werde und man damit sicher nicht "Tausende" Erbbauprojekte finanzieren werde.

Stieglmeier monierte, dass es sich nicht um eine effiziente Möglichkeit handele, das Wohnraumproblem zu lösen. Aber sie wolle das Konzept nicht "in Grund und Boden reden". Allerdings appelliere sie an den Landkreis, mit der gleichen Intensität auch im Geschosswohnungsbau aktiv zu werden. Daraufhin wurde der Grundsatzbeschluss einstimmig gefasst.

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