Landgericht Landshut:Zu viele Möglichkeiten

Prozess gegen Frauenarzt: Die wenigen Blutspuren, die gesichert worden sind, haben nur geringen Beweiswert

Von Florian Tempel, Landshut

Am siebten Verhandlungstag im Prozess gegen den ehemaligen Erdinger Frauenarzt Michael B. drehte sich einen Vormittag lang alles um eines: Es ging um das Blut des Opfers, der am 3. Dezember 2013 getöteten zweiten Ehefrau des Angeklagten. Da im vorliegend Fall so vieles unklar und ungeklärt ist, setzten sowohl die Verteidiger wie auch der Staatsanwalt Hoffnungen darauf, dass sich aus den vorgefundenen Blutspuren entscheidende Schlüsse ziehen lassen - je nach Standpunkt sollten sich natürlich be- oder entlastende Konklusionen ergeben.

Zu Beginn der Verhandlung stellte einer der drei Verteidiger, der Münchner Rechtsanwalt Florian Opper, einen Beweisantrag, der seinen Mandanten womöglich vollständig entlasten könnte. Es geht um folgendes: Als am Tattag Beamte des Kriminaldauerdienstes abends die Leiche untersuchten, war das baumwollene Oberteil der Getöteten noch mit flüssigem Blut behaftet. Das steht fest, da einem der Beamten ein Missgeschick unterlief: Er kam mit dem blutigen Kleidungsstück an einen Badezimmerschrank und hinterließ daran Blutspuren. Wie konnte es aber überhaupt sein, dass das Blut am Shirt der getöteten Frau noch nicht getrocknet war?

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie am Tattag noch vor 13.30 Uhr umgebracht worden ist. Dann wären etwa sieben Stunden bis zur polizeilichen Leichenschau vergangen. Da müsste doch alles Blut längst trocken gewesen sein, so der Verteidiger. Ein physikalisch-chemisches Gutachten soll nun klären, wie schnell Blut trocknet. Wenn dabei herauskommen sollte, dass das in weniger als sieben Stunden der Fall sein müsste, wäre der Angeklagte entlastet. Für die Zeit nach 13.30 Uhr hat er ein Alibi: er arbeitete in seiner Praxis.

Doch die einzige sichere Erkenntnis in diesem, nun schon zum zweiten Mal verhandelten Kriminalfall ist bislang, dass wissenschaftliche Gutachten nicht unbedingt eindeutige Ergebnisse liefern. Das zeigte sich sehr anschaulich an einer Untersuchung eines mikroskopisch kleinen Blutstropfens auf der Brille des Angeklagten. Ein Spezialist für Blutspuren vom rechtsmedizinischen Institut der Universität München hatte den kleinen Fleck am äußersten Rand des linken Brillenglases genau unter die Lupe genommen. Zwei Dinge konnte er dabei zweifelsfrei feststellen: Das Blut stammte vom Opfer und der kleine Fleck war eindeutig eine "Spritzspur". Das heißt, der Blutstropfen war nicht etwa durch eine direkten Kontakt auf das Glas gekommen, sondern von weiter weg darauf gespritzt worden. Tatsächlich ist das Opfer, bevor es erwürgt und erstickt wurde, mit Dutzenden Schlägen übelst verprügelt worden und hatte eine Platzwunde am Kopf. So könnte also, falls der Angeklagte der Täter war, der winzige Blutstropfen auf seine Brille gespritzt sein.

Von Michael B. selbst gibt es jedoch zwei ganz andere mögliche Erklärungen: Entweder sei das Tröpfchen am Tag vorher auf seiner Brille gekommen, als seine Frau abends starkes Nasenbluten hatte. Er habe ihr dabei eine Wolldecke unter die Nase gehalten. Oder der Blutspritzer kam auf sein Brillenglas, als er im Bad, vom Anblick seiner toten Frau emotional tief ergriffen, seine Brille abnahm und sie von sich warf, wobei sie wohl in eine kleine Blutpfütze fiel.

Der Blutspuren-Gutachter überprüfte diese beiden Erklärungen mit eigenen Experimenten und stellte fest, dass sie zwar nicht sehr wahrscheinlich seien, aber eben auch nicht ausgeschlossen. Der Prozess dauert an.

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