Landgericht Landshut:"Nicht sehr authentisch"

Prozess gegen Frauenarzt: Psychiater wertet Verhalten des Angeklagten als aufgesetzt

Von Florian Tempel, Landshut

An diesem Freitag hätte eigentlich schon Schluss sein sollen im zweiten Prozess gegen den 58-jährigen Frauenarzt Michael B., der laut Anklage am 4. Dezember 2013 seine damals 60 Jahre alte zweite Ehefrau im Streit umgebracht haben soll. Doch die bisher 15 Verhandlungstage haben angesichts der Komplexität des Falles nicht ausgereicht. In der kommenden Woche geht der Indizienprozess in die Verlängerung, das Urteil ist jedoch nicht vor Ende Juni zu erwarten.

Der Psychiater Gregor Groß, Leiter der psychiatrischen Abteilung im Gefängnis Straubing, legte dem Gericht seine Einschätzung des Angeklagten dar. Grundsätzlich sei er psychisch gesund und wäre somit voll schuldfähig. Zum einen sei die Persönlichkeit des ehemaligen Chefarztes zwar "narzisstisch geprägt". Doch gleichzeitig sei er auch ein "selbstunsicherer" und "dependenter" Typ. Der Charakter des Angeklagten weise neben egozentrischen Aspekten auch die Bereitschaft und das Bedürfnis nach Unterordnung auf. Eine Auffälligkeit bei ihm sei sein "überkontrolliertes Verhalten".

Es ist für alle Prozessbeteiligten und jeden Beobachter offensichtlich, dass Michael B. stets versucht, sich vollkommen im Griff zu haben. Vor Gericht zeigte er zum Beispiel keinerlei emotionale Regungen, als ihn die Anwälte seiner Adoptivkinder recht ruppig angriffen und seine Angaben vehement in Zweifel zogen. Psychiater Groß nannte ein zweites bemerkenswertes Beispiel: Als er mit dem Angeklagten im Gefängnis über den gewaltsamen Tod seiner Ehefrau gesprochen habe, habe dieser gesagt, es sei "eine Tragödie" - doch auch dieser Satz sei ihm ohne "emotionale Beteiligung" über die Lippen gekommen. In gleicher Weise gelte dies für die Schilderungen des angeblich so harmonisch und liebevollen Zusammenlebens mit seiner zweiten Frau. Das Resümee des Gutachters zum Verhalten des Angeklagten vor Gericht: "Es wirkte insgesamt nicht sehr authentisch."

In einem Punkt war sich Gutachter Groß absolut sicher. Michael B. muss, im Gegensatz zu seiner Behauptung, schon sehr lange von dem gravierenden Alkoholproblem seiner Frau gewusst haben: "Die zunehmende Problematik hat ihn sicher schon lange beschäftigt." Hier zeige sich auch sein unterordnendes Verhalten, weil er seiner alkoholkranken Frau dennoch beim Kauf mehrerer Kartons Weißwein geholfen haben. "Da hat er sich von ihr instrumentalisieren lassen." Gleichwohl, so Groß, halte er es für eher unwahrscheinlich, dass die Eheleute über das Thema Alkohol und Sucht so in Streit geraten seien, dass der Angeklagte im spontanen tödlichen Hass seine Frau umbrachte. Überhaupt seien die "tagtäglichen Probleme", zu denen auch die kaputte Beziehung zu den vier Kindern des Angeklagten aus erster Ehe zählten, kaum als Grund einer mörderischen Auseinandersetzung wahrscheinlich. Gutachter Groß sagte, normalerweise würde ein extremer Streit durch ein überraschendes, neues Konfliktthema hervorgerufen - zum Beispiel die Ankündigung eines Partners, sich vom anderen zu trennen. Allerdings seien manche Psychologen der Ansicht, das überkontrollierte Menschen schon total ausrasten könnten, wenn sie wiederholt mit einem lapidaren Konflikt konfrontiert würden.

Im Deutschen gibt es dafür ein Bild: Der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt.

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