Landgericht Landshut:Ausbeutung im Chinarestaurant

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Erdinger Gastronom speiste Koch mit Hungerlohn von 2,27 Euro ab

Sozialversicherungsbetrug, Schleusung und Menschenhandel, so lauteten die Vorwürfe gegen einen 28-jähriger Mann, der das chinesische Restaurant "Gourmet Tempel" in Erding unterhielt, das mittlerweile geschlossen wurde. Der Gastronom aus dem Landkreis Augsburg ist nun am Landgericht Landshut zu einer zwei zweijährigen Bewährungsstrafe und einer Schadenswiedergutmachung in Höhe von 165 000 Euro verurteilt worden, teilt das Hauptzollamt mit.

Der chinesische Restaurantbesitzer hatte über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren seine Beschäftigten nicht oder nur zum Teil zur Sozialversicherung angemeldet. Der Angeklagte unterzeichnete für die chinesischen "Spezialitätenköche" Arbeitsverträge mit falschen Inhalten, mit denen sie sich ihre Aufenthaltstitel erwarben. Die Beschäftigten mussten tatsächlich erheblich länger und zu einem wesentlich niedrigeren Lohn arbeiten als angegeben. Was ihm über die Jahre eine erhebliche Einnahmequelle verschaffte. Insgesamt konnten die Zöllner dem Mann in 142 Fällen Sozialversicherungsbetrug nachweisen.

Nachdem die Steuerfahndungsstelle Landshut in den Kassenaufzeichnungen Manipulationen entdeckt hatte, gab der Gastronom zu, die Tagesumsätze nachträglich nach unten korrigiert zu haben.

Laut des Gerichts habe der Angeklagte sich auch wegen Menschenhandels zur Ausbeutung seiner Angestellten strafbar gemacht. Ein chinesischer Koch erhielt 2013 über sechs Monate lang einen tatsächlichen Stundenlohn von 2,27 Euro bei einer Wochenarbeitszeit von mindestens 66 Stunden. Der nicht deutschsprechende Koch konnte aufgrund seiner Aufenthaltserlaubnis den Arbeitgeber nicht wechseln, weil die Erlaubnis nur für die zwei Restaurants des Angeklagten erteilt worden war. Zudem behielt der Restaurantbetreiber den Reisepass des Kochs ein, so dass er nicht wieder nach China zurückkehren konnte.

Nur weil der Angeklagte in der Berufungsverhandlung umfassend geständig und einsichtig war, konnte die zuvor von Seiten des Amtsgerichts Landshut verhängte Freiheitsstrafe von drei Jahren, auf nunmehr zwei Jahre, ausgesetzt zur Bewährung, reduziert werden.

© SZ vom 16.07.2016 / tch - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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