Kommentar zum Basiskonto:Unnötige Schwierigkeiten

Das Gesetz für ein Jedermann-Bankkonto ist ein gutes und überfälliges Gesetz. Umso erschreckender, wie dieses nun im Landkreis mit der Einführung des unsäglichen Kommunal Pass konterkariert wird

Von Florian Tempel

Das Gesetz für ein Jedermann-Bankkonto ist ein gutes und überfälliges Gesetz. Bei den Gesetzesberatungen in Bundestag und Bundesrat wurde von Politikern aller Parteien darauf hingewiesen, dass Basiskonten auch und gerade für Flüchtlinge gedacht und notwendig sind. In den Sitzungsprotokollen finden sich keine kritischen oder gegenteiligen Wortmeldungen. Bundestag und Bundesrat, die das Gesetz über alle Parteigrenze hinweg einstimmig verabschiedet haben, müssen sich darauf nicht allzu viel einbilden. Deutschland hat nicht mehr als eine Vorgabe des Europarlaments aus dem Jahr 2014 umgesetzt. Das Gesetz schafft zudem vor allem Gleichheit unter den Banken. Die öffentlich-rechtlichen Sparkassen waren in Bayern schon seit 2007 durch ein Landesgesetz zu Jedermann-Konten verpflichtet.

Umso erschreckender ist, wie im Landkreis Erding mit der Einführung des unsäglichen Kommunal Pass dieses Gesetz konterkariert wird. Ein Gesetz ist doch nicht einfach nur ein Text, eine Aneinanderreihung von Worten und Sätzen, sondern hat einen Sinn, einen Zweck und ein Ziel. Man muss erwarten dürfen, dass staatliche Behörden und ihrer Vertreter es nicht nur achselzuckend zur Kenntnis nehmen, sondern auch mit Leben erfüllen. Doch das schert Landrat Martin Bayerstorfer (CSU) nicht. Noch schlimmer: Gleichbehandlung - der zentrale Punkt jedes Gesetzes - ist ihm, wenn es um Flüchtlinge geht, offenbar sogar zuwider. Mit spitzfindiger Argumentation - mit dem bisschen Bargeld, dass er Flüchtlingen zugesteht, könnten sie ja ein Bankkonto führen - sorgt er dafür, dass sie im Landkreis Erding weiterhin schlechter behandelt werden als überall sonst.

Im Duden steht die Definition für einen Begriff, der Bayerstorfers persönliche Asylpolitik auf den Punkt bringt: Es ist nichts anderes als "Schikane", wenn "unter Ausnutzung staatlicher oder dienstlicher Machtbefugnisse Maßnahme getroffen werden, durch die jemandem unnötig Schwierigkeiten bereitet werden".

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