Kommentar:Kontraproduktive Entscheidung

Wer über steigende Immobilienpreise und Mieten jammert, darf Bauwillige nicht auch noch ausbremsen

Von Gerhard Wilhelm

In der Februarsitzung hatte es sich schon abgezeichnet, dass eine Mehrheit im Gemeinderat Wartenberg lieber einen Bebauungsplan aufstellt als nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches bauen lässt. Die Begründung: Man wolle alles lieber im Griff haben und genau regeln, weil man fürchtet, dass sonst im Ort in den Baulücken zu dicht gebaut wird und vielleicht dadurch das Ortsbild leidet.

Es stimmt, dass der Paragraf 34 sehr viel mehr zulässt, da sich die Bebauung nach der bestehenden in der Umgebung richtet. Steht dort ein Zweifamilienhaus oder ist eine Grundflächenzahl von 0,5 beispielsweise erlaubt, dann darf man auf der Fläche auch so bauen - einfach ausgedrückt. Dass man vielleicht verhindern will, dass eine Villa im römischen Stil inmitten von Reihenhäusern steht, kann man nachvollziehen. Aber nicht, wenn es Bauwillige gibt, die schon weit vor einem eingereichten Bauantrag bereit sind, auf Wünsche des Gemeinderats einzugehen, und der bereits vorab bei der Baubehörde Landratsamt vorgefühlt hat, ob das gewünschte Bauvorhaben dort möglich ist.

Wer über steigende Mieten und Baupreise jammert und beklagt, dass sich kaum mehr einer Wohnen oder sogar Wohneigentum hier leisten kann, der sollte nicht gleichzeitig dem Ganzen Vorschub geben und potenzielle Bauherren abschrecken. Ein Bebauungsplan legt ihm zusätzliche Kosten auf und verzögert alles um mindestens ein Jahr. Zeit, in der die Baubranche mit einem Baukostenanstieg um vier Prozent rechnet.

Da kann man es verstehen, wenn Bauwillige einfach einen Bauantrag einreichen ohne sich vorher die Mühe zu machen, mit der Kommune ins Gespräch zu kommen, sondern sich nur beim Landratsamt erkundigen, was geht. Wird der Bauantrag abgelehnt, kann man zur Bauaufsichtsbehörde Landratsamt gehen, die dann ersatzweise die Genehmigung erteilt. Was in diesem Fall bestimmt möglich wäre. Und was auch die Marktverwaltung weiß. Die hat nämlich vorgeschlagen, sicherheitshalber für das Gebiet eine Veränderungssperre zu erlassen. Aber auch dagegen könnte man klagen - wenn man inzwischen nicht die Lust verloren hat, überhaupt zu bauen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: