Hohenlinden:Greller Störfaktor

Hohenlinden wehrt sich gegen überdimensionale Werbetafeln

Von Philipp Schmitt, Hohenlinden

Wie kann die Gemeinde künftig grelle und überdimensionierte Werbetafeln im Ort vermeiden? Eine Gestaltungssatzung könnte die Lösung sein, darüber hat sich nun der Gemeinderat Gedanken gemacht. Anlass war ein Bauantrag einer ortsfremden Firma, die an der Erdinger Straße kurz vor einer Kreuzung eine beleuchtete Plakatanschlagtafel an einem privaten Haus realisieren möchte. Der Gemeinderat hatte das Ansinnen bereits auf einer früheren Sitzung abgewiesen, allerdings wurde die Tafel vom Landratsamt als übergeordnete Genehmigungsbehörde für zulässig befunden. Bis zum 15. März haben die Hohenlindener nun Gelegenheit, nochmals dazu Stellung zu nehmen. Falls das Landratsamt bei seiner Genehmigung bleibt, könnte die Gemeinde gerichtlich dagegen vorgehen, sagte Bürgermeister Ludwig Maurer (ÜWH).

Der Mehrheit der Gemeinderatsmitglieder hatte der konkrete Antrag nicht gefallen, mit dem Blick in die Zukunft könnte eine Satzung verhindern, dass weitere überdimensionale Werbetafeln im Ort aufgestellt werden. "Im konkreten Fall werden wir nichts mehr ändern können, aber das Beispiel darf nicht Schule machen", sagte zweiter Bürgermeister Thomas Riedl (CSU), der darauf hinwies, dass derartige Verträge für Hausbesitzer durchaus lukrativ seien. Josef Neumeier (Bürgerliche) findet Werbeanlagen für einheimische Firmen "grundsätzlich in Ordnung", mit Alois Grabl (CSU), Wolfgang Hutterer (ÜWH) und der parteifreien Johanna Seitz war sich Neumeier aber einig, dass "Riesenwerbetafeln" nicht ins Hohenlindener Ortsbild passen. Ohne eine Gestaltungssatzung seien Antragsteller und die Genehmigungsbehörde im Landratsamt aber am längeren Hebel. "Wir müssen nicht immer Ja und Amen sagen, die Tafel passt einfach nichts ins Ortsbild", sagte der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Alois Grabl.

Mechtild Maurer (ÜWH) forderte eine Gestaltungssatzung, die "visionär" ausgerichtet sein müsse. Gemeindechef Maurer regte an, zunächst Mustersatzungen von Gemeinden in vergleichbarer Größe zu besorgen, die bereits Erfahrungen mit Gestaltungssatzungen gemacht haben - das Thema soll dann im Gemeinderat erneut zur Sprache kommen.

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