Hallbergmoos:Breites Angebot für die Kleinsten

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Eltern haben Gelegenheit, Kindergärten und Krippen in Hallbergmoos bei einem Informationstag kennenzulernen

In der Gemeinde Hallbergmoos wird auch 2016 wieder eine allgemeine und zeitgleiche Krippen- und Kindergartenanmeldung stattfinden. Die Eltern können ihr Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr in einer Krippe (bei Bedarf auch früher) anmelden. Im Kindergarten werden bevorzugt Kinder aufgenommen, die am Stichtag 1. September 2016 drei Jahre alt sind. Den Schulkindergarten können nur Kinder besuchen, die von der Schulpflicht zurückgestellt wurden, wie die Verwaltung mitteilt.

Zur Anmeldung findet am Mittwoch, 9. März, ein Informationstag statt. Dann können die Einrichtungen besichtigt und Auskünfte eingeholt werden. Anmeldung und Vergabe der Plätze finden dann in der jeweiligen Kindertagesstätte statt. Um die bestmögliche Betreuungsform für das Kind zu finden, stehen die Krippen- und Kindergartenleitungen mit Auskünften und ihrer persönlichen Erfahrung zur Verfügung.

Es wird darauf hingewiesen, dass auch Tagesmütter für eine Betreuung zur Verfügung stehen. Nähere Auskünfte dazu erteilt das Amt für Jugend und Familie im Landratsamt Freising (Frau Seisenberger, 0 81 61/6 00-2 57).

Wie das Rathaus meldet, gibt es seit dem Betreuungsjahr 2011/2012 in der Einrichtung Meilensteinhaus den Schulkindergarten "Schuwidu". Dieser hat es sich zur Aufgabe gemacht, Kindern, die von der Schulpflicht zurückgestellt wurden, eine bestmögliche Vorbereitung auf die schulischen Anforderungen sowie eine alters- und entwicklungsgerechte Betreuung zu bieten. Dies ist vor allem möglich, da hier in einer kleinen Gruppe mit maximal 18 Kindern gearbeitet werden kann. Am Nachmittag ist eine Betreuung zusammen mit den Hortkindern möglich. Durch diese Mischung findet ein für beide Seiten positiver Erfahrungsaustausch zwischen Schul- und Kindergartenkindern statt und gleichzeitig kann in einer größeren Gruppe das Angebot des Hortes ausgeschöpft werden.

In den integrativen Kindergärten "Regenbogen" und "Blumenkindergarten" gibt es außerdem für Kinder, die in ihrer motorischen, sprachlichen, sensorischen oder sozial-emotionalen Entwicklung verzögert oder durch eine Behinderung beeinträchtigt sind, die Möglichkeit, eine heilpädagogische Förderung in einer Integrationsgruppe zu erhalten. Voraussetzung für einen heilpädagogischen Platz ist ein medizinisch-psychologisches Gutachten. Finanziert wird die Maßnahme über den Bezirk Oberbayern. Bei Fragen zum Aufnahmeverfahren für einen Integrationsplatz werden Eltern gebeten, sich möglichst zeitnah entweder an die Leitung des Kindergartens Regenbogen oder den Blumenkindergarten zu wenden.

Für alle Anmeldungen gilt: Die Formulare sind direkt in den einzelnen Einrichtungen erhältlich und es sind keine Doppelanmeldungen möglich. Eine gewünschte alternative Einrichtung kann aber angegeben werden. Anmeldeschluss ist am Freitag, 11. März. Der Abgabetag für den Schulkindergarten "Schuwidu" ist am Freitag, 15. April.

© SZ vom 12.02.2016 / wil - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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