Gewerbegebiet "Südlich Isarkanal":Schlechte Karten für Langenpreising

Gewerbegebiet "Südlich Isarkanal": Ortstermin bei strahlendem Sonnenschein: Auf der Wiese bei Langenpreising

Ortstermin bei strahlendem Sonnenschein: Auf der Wiese bei Langenpreising

(Foto: Renate Schmidt)

Wartenberg gegen den Nachbarn: Der Markt hat eine Normenkontrollklage gegen das Gewerbegebiet "Südlich Isarkanal" in Langenpreising angestrengt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, deren Richter bei einer Begehung vor Ort waren, haben eine Entscheidung für die kommende Woche angekündigt.

Von Wolfgang Schmidt, Langenpreising

Ob sich Edeka an der Strogen ansiedelt oder nicht, steht in den Sternen. Eines aber scheint klar: Langenpreising hat gegenüber den Wartenbergern die schlechteren Karten. Das deutete der erste Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nach einer Ortsbesichtigung und einer sich anschließenden mündlichen Verhandlung am Mittwoch an. Eine Entscheidung in der Normenkontrollklage des Marktes Wartenberg gegen den Bebauungsplan "Südlich Isarkanal" der Nachbargemeinde Langenpreising haben die Richter für die kommende Woche angekündigt.

Für den Vorsitzenden Richter Andreas Dhom war die Ausgangslage klar: Bei dem in Langenpreising geplanten Gewerbegebiet handele es sich um ein klares Konkurrenzangebot zu schon älteren Wartenberger Bestrebungen, ein weiteres Einzelhandelsunternehmen in der Marktgemeinde anzusiedeln - pikanterweise handelt es bekanntlich beide Male um Edeka.

Zwei Supermärkte? Ein Ding der Unmöglichkeit

Wie schon in ihrer Eilentscheidung, die zu einem Baustopp auf dem Areal hinter dem Kreisel führte, scheint der Verwaltungsgerichtshof dabei dem Schutz der weiter fortgeschrittenen Planungen Wartenbergs einen höheren Wert einzuräumen, als der Planungshoheit der Gemeinde Langenpreising, die das Prinzip der Freien Marktwirtschaft in den Vordergrund stellte. Dass es hier zu einer Interessenabwägung kommen muss, machte der erste Senat klar. Denn zwei Supermärkte könnten nicht nebeneinander existieren, das sei von der Kaufkraft her ein Ding der Unmöglichkeit.

Darüber hinaus wurde in der Verhandlung auch der städtebauliche Aspekt diskutiert und zwar - wie zu erwarten war - durchaus widersprüchlich. Wartenbergs Bürgermeister Manfred Ranft sah in den Planungen der Marktgemeinde eine "abgewogene Bebauung", mit der der bestehende Gewerbestrang sinnvoll weitergeführt werde. Wilfried Niedermeier, der Rechtsanwalt der Gemeinde Langenpreising, hielt dagegen, durch die Lage am Kreisverkehr müsse sich Langenpreising hier hinter dem Nachbarn keineswegs verstecken.

Nicht ganz unwichtig ist für die Richter auch die im Landesentwicklungsprogramm vorgesehene Anbindung an bebaute Bereiche. Hier kann sich Langenpreisings Bürgermeister Peter Deimel zwar einerseits darauf berufen, von der Regierung von Oberbayern "in einem Grenzfall" grünes Licht bekommen zu haben. Andererseits musste er sich aber von Richter Wolfgang Lorenz vorhalten lassen, die Möglichkeit von Alternativen zur Ausweisung von Gewerbegebieten verneint zu haben. Dass dies "objektiv" nicht stimme, sei durch die Ausweisung des Gewerbegebiets "Straßäcker" bei der Tankstelle Senftl inzwischen belegt worden.

Vielleicht geht es ohne Edeka

Zum guten Schluss brachte der Vorsitzende Richter Dhom die Möglichkeit einer "Teilnichtigkeit" des Bebauungsplans in Gespräch. Sprich: Wäre, so die Frage an die Langenpreisinger Prozessteilnehmer, der gesamte Bebauungsplan hinfällig, wenn man die Position "Einzelhandel" daraus herausnehmen würde?

Die Antwort von Johann Mohr, dem Anwalt des Investors Alois Angermaier, verblüffte den Wartenberger Rechtsbeistand Gerhard Spieß über alle Maßen. Mohr sagte, dass der Lebensmittelhandel zwar ein sehr wichtiger Bestandteil sei, der Bebauungsplan aber so konzipiert wäre, "dass auch andere Betriebe kommen können". Dass man sich unter dieser Maxime eine Menge Zeit und Ärger habe sparen können, wie Spieß urteilte, wollte Langenpreisings Rechtsanwalt Niedermeier so nicht stehen lassen: "Freiwillig auf etwas zu verzichten, ist eine ganz andere Sache".

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