Gerichtsverhandlung in Erding:Schwierige Beweissuche

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Ein 30-Jähriger muss sich wegen schweren bandenmäßigen Diebstahls vor dem Erdinger Amtsgericht verantworten

Von Gerhard Wilhelm, Erding

"Entweder kann er sehr gut Theater spielen oder er ist die Person, für die ich ihn eingeschätzt habe. Er leugnet jedenfalls weiterhin, bei der Tat dabei gewesen zu sein", sagte der Verteidiger des 30-jährigen Angeklagten, der sich kürzlich wegen schweren Bandendiebstahls am Amtsgericht Erding zu verantworten hatte. Dabei wurde ihm konkret nur die Beteiligung an einer Tat vorgeworfen, dem Diebstahl von Kupferkabeln im Wert von knapp 25 000 Euro am 8. Oktober 2014 aus einer Elektrofirma in Freising. Einer von 107 Buntmetall-Diebstählen, die eine rund 40-köpfige Gruppe von Rumänen damals im südostbayerischen Raum verübt haben soll. Ob auch der 30-Jährige Teil der Bande ist, konnte bei der Verhandlung aber nicht endgültig geklärt werden, sie soll am 11. November fortgesetzt werden; dann mit einem bereits Verhafteten als Zeugen, der den Angeklagten belastet.

Auf die Spur des 30-Jährigen brachte die Polizei sein Handy. Der Einbruch fand in der Nacht zwischen 0.50 und 3.05 Uhr statt. Die Täter - anfangs nur drei - brachen in die Firma ein und zerstörten drei der fünf Überwachungskameras. Bis dahin waren nur die vermummten Männer zu sehen. Auf den verbliebenen zwei Kameras kann man nur die Fahrzeugschemen sehen und dass acht Personen rund 1700 Meter Kupferkabel wegtransportieren. Ob der Angeklagte dabei war, konnte nicht zweifelsfrei ermittelt werden. Die Kabel sind auch später nicht mehr aufgetaucht. Die Polizeiermittlungen lassen die Vermutung zu, dass sie nach Holland gebracht wurden.

Aber das Handy des 30-Jährigen hatte sich zur Tatzeit in der Nähe aufgehalten, weil es sich in der dortigen Funkzelle eingebucht hatte. Und über diese ist das Landeskriminalamt auch auf die Spur der Täter gestoßen, wie einer der Kripobeamten vor Gericht aussagte. Man habe die Protokolle der Funkzellen ausgewertet und mit denen an anderen Tatorten verglichen. Dabei seien verschiedene Handys immer wieder aufgetaucht. Bei der weiteren Observierung habe man dann die Zusammenhänge herstellen können, die zur Festnahme von etlichen Tätern geführt haben.

Der Angeklagte, der als Beruf Bettler angegeben hatte, leugnete aber, am Diebstahl beteiligt gewesen zu sein. Er sei am Tag zuvor mit dem Autobesitzer zum Betteln gefahren und dort müsse ihm sein Handy aus der Tasche gefallen. Ein Auto, das dem entspricht, das man auf der Überwachungskamera sehen konnte. Er sei erst am Tattag morgens wieder in das Auto eingestiegen, um mit fünf anderen Männer nach Duisburg zu fahren, wo rund 500 Freunde und Familienmitglieder leben. Auf der Fahrt hab er dann von einem Mitfahrer das verloren geglaubte Handy wieder bekommen. Die Auswertung von 108 000 Datensätzen aus den Funkzellen bestätigte, dass das Mobiltelefon sich an dem Tag von Freising in Richtung holländischer Grenze befand. Und am selben Tag wieder zurück nach Landau, wo der Angeklagte zuletzt lebte.

Sowohl auf dem Hin- wie auf dem Rückweg wurde das Auto (und auf dem Rückweg ein Kleintransporter, der auf den Angeklagten eine Tag zuvor zugelassen worden war) von der Polizei kontrolliert. Vier der sechs in der Tatnacht in der Nähe der Firma eingebuchten Handys konnten Mitfahrern zugeordnet werden. Anhand der Kleidung - alle wurden fotografiert - war es auch möglich, drei Freisinger Diebe zu identifizieren. Nur eben nicht der Angeklagte.

Bei der nächsten Verhandlung soll nun der überführte Dieb am Amtsgericht Erding seine Aussage wiederholen, die er bei seiner Vernehmung äußerte: der 30-Jährige sei mit dabei gewesen, als die Firma ausgeräumt wurde. Belastend für den Angeklagten ist seine Vorstrafenverzeichnis: sieben Einträge, seitdem er seit 2012 in Deutschland ist. Oft wegen gemeinschaftlicher Diebstähle oder Betrug. Der Angeklagte zeigte sich verwundert, davon wisse er nichts. Amtsrichter Björn Schindler hatte dafür eine Erklärung. Wahrscheinlich habe es nie eine Verhandlung gegeben und die Strafbefehle wurden wohl nicht zugestellt, weil der Angeklagt nicht auffindbar war. Bezahlt seien die Geldstrafe jedenfalls bisher nicht. Auf Nachfrage sagte der Mann, er habe kein Geld, er lebe allein vom Betteln.

© SZ vom 31.10.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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