Gemeinderatsbeschluss:Moderne Grabgestaltung

Oberding lässt auf seinen Friedhöfen Glas und Säulen zu

Von Regina Bluhme, Oberding

Die einen nennen es "Pflege des guten Geschmacks", die anderen sprechen schlicht von "Gestaltung der Grabstätten": In der Friedhofsatzung regelt jede Kommune selbst, was auf den Gräbern und Grabsteinen an Schmuck und Gravur erlaubt ist oder eben nicht. Die Gemeinde Oberding hat kürzlich per Gemeinderatsbeschluss ein paar Veränderungen aufgenommen. Zum Beispiel dürfen nun Glaselemente auf Grabsteinen verwendet werden. Auch ein Friedhof muss mit der Zeit gehen.

Kurz nach Oberding geht es auf der Kreisstraße in Richtung Notzing rechts zum kommunalen Friedhof weg. Die Anlage ist noch gar nicht so alt, "etwa 30 Jahre", schätzt Gerlinde Rott. Sie leitet das Standesamt der Gemeinde und ist somit auch für den Friedhof zuständig. Sie weiß: "Auch Grabmäler sind gewisser Mode unterworfen." Ihrer Auskunft nach sind derzeit zweigeteilte Grabsteine recht gefragt, deren Teile durch ein Glaselement oder ein Kreuz miteinander verbunden sind. Oberding hat nun in der Satzung festgelegt, dass zehn Prozent der Grabsteinfläche aus Glas bestehen darf. Anstelle eines breiten Steins würden heute auch gerne schlichte, gerade Säulen errichtet, fügt Gerlinde Rott hinzu. Verboten bleiben aber weiterhin Gold- und Silberinschriften.

Fabian Koehler, Steinmetz- und Steinbildhauermeister aus dem benachbarten Eitting hat die Erfahrung gemacht, dass vor allem dunkle Grabsteine nachgefragt sind. "Und bei Kreuzen wird statt Bronze gerne auch mal Edelstahl genommen", fügt er hinzu. Einige Angehörigen legten auch Wert auf eine individuelle Gestaltung, "die daran erinnern soll, was dem Verstorbenen gut gefallen hat." So hat Koehler auf einem Grabstein ein Motorrad verewigt, während sich Steinmetzmeister Erich Lechner aus Langenpreising noch gut an einen Auftrag für ein Segelschiff erinnern kann.

Der zweite Friedhof von Oberding liegt mitten im Ort und gehört zur Kirche St. Georg. Wie Kirchenpfleger Hans-Joachim Magura berichtet, sind alle Gräber seit Jahren vergeben und befinden sich zum Teil seit Generationen in Familienhand. Ob ein Stein mit einem Motorrad dort erlaubt werden würde, das kann sich Magura nicht so recht vorstellen, "das muss in Rücksprache mit der Kirchenverwaltung erfolgen."

Jede Gemeinde besitzt eine eigene Friedhofssatzung. Die Große Kreisstadt Erding zum Beispiel regelt den Grabschmuck unter Paragraph 34, Unterpunkt "Pflege des guten Geschmacks" sehr detailliert. Dort ist festgelegt, dass Grabschmuck aus Draht, Metall, Blech, Metallimitation, Glasperlen oder Papier verboten ist.

Vor zwei Jahren wurde vom Bayerischen Landesverband für Gartenbau und Landespflege der schönste Friedhof Bayerns gesucht. Unter dem Motto "Unser Friedhof - Ort der Würde, Kultur und Natur" hatten sich im Landkreis Erding 20 Gemeinden beworben. Kreissieger wurde der Friedhof von Wartenberg, gefolgt von Taufkirchen. Den dritten Platz teilten sich der Friedhof St. Paul in Erding und die Gemeinde Neuching.

Jede Platzierung habe natürlich auch immer mit einer subjektiven Meinung zu tun, erklärt August Groh, Geschäftsführer des Kreisverbands Erding für Gartenbau und Landespflege. Aber: Zu einem gutgestalteten Friedhof gehöre sicher auch einige objektive Faktoren, zum Beispiel die öffentliche Anbindung der Anlage, die Zahl der Parkplätze, die Möglichkeit einer Urnenbestattung oder die Barrierefreiheit.

In Oberding ging es in der Gemeinderatssitzung nicht nur um die Grabgestaltung. Auch die Gebührensatzung musste ergänzt werden. Wie bei Gerlinde Rott zu erfahren ist, gibt es jetzt auf dem Gemeindefriedhof ein weiteres Urnenfeld mit größeren Urnen-Erdgräbern. Diese sind per Satzung 70 auf 70 Zentimeter groß und sollen eine Umrandung erhalten. Für die neuen Urnengräber wurden in der jüngsten Gemeinderatssitzung die Gebühren festgelegt: Moderate 300 Euro für eine Laufzeit von 20 Jahren. Die Gebühren für die übrigen Gräber blieben unverändert.

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