Freising:Rechte Verunglimpfungen

Bundeskanzlerin und Betriebsrat auf Facebook beleidigt

Von Peter Becker, Freising

Er wolle nach Berlin fahren und Bundeskanzlerin Angela Merkel "in einen Leichensack packen". Das hat ein Mann aus dem Landkreis Freising im vergangenen Oktober auf Facebook verbreitet. Außerdem beleidigte er einen Betriebsrat der Firma, in der er beschäftigt war. Seine Botschaften unterzeichnete er mit dem Kürzel "HH", was wohl für "Heil Hitler" stehen sollte. Deswegen handelte sich der Mann eine Anzeige wegen Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen ein, wurde aber letztlich vom Freisinger Amtsgericht nur wegen des Vortäuschens einer Straftat zu einer Geldstrafe von 2250 Euro verurteilt.

Der Mann hatte behauptet, sein Computer sei gehackt worden und jemand anders sei für diese Posts verantwortlich gewesen. Deshalb erstattete er Anzeige bei der Freisinger Polizei. Richter Geltl bezeichnete dies als vergeblichen Versuch, seine Kündigung zu verhindern.

Die Dinge nahmen ihren Lauf, als dem Personalchef eines Airline-Caterers am Flughafen vier Screenshots vorgelegt wurden. Auf den Bildschirmfotos waren auf der Facebook-Seite des Angeklagten Nachrichten zu sehen, die der Mann gepostet hatte. Eine bezog sich auf die Bundeskanzlerin, zwei weitere auf einen Betriebsrat, mit dem der Angeklagte offenbar Differenzen hatte. Der sei Ausländer und kein Deutscher. Und überhaupt verbat es sich der Mann, dass jemand seine Seite besucht, der kein Deutscher sei.

Der Personalchef sagte als Zeuge aus, dass er den Mitarbeiter zu einem Gespräch gebeten habe. Von den Vorwürfen überrumpelt, rechtfertigte sich der Beschuldigte, er habe dies aus Frust und unter Alkoholeinfluss geschrieben. Anstalten, den Vorwurf entrüstet zurückzuweisen, machte er nach Aussagen des Personalchefs keine. Stattdessen fuhr der Mann zur Freisinger Polizei, tischte der die Geschichte von den Hackern auf und erstattete Anzeige gegen Unbekannt.

Bei dieser Version blieb der Angeklagte auch am Freisinger Amtsgericht. Er sagte, bei den Posts handele es sich um böswillige Fälschungen. Er sei als Clanführer Mitglied einer geschlossenen Gruppe im Internet gewesen, verteidigte sich der Angeklagte. In dieser, gab er zu, habe er sich wohl negativ über den Betriebsrat geäußert. Ein Unbekannter, führte der Angeklagte weiter aus, habe wohl seinen Account geknackt und dann die verfälschten Botschaften auf die Facebook-Seite gestellt.

Richter Geltl ließ die Anklage wegen Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen fallen, da die Initialen HH "nicht unter die Vorschrift" fallen und ihre Verwendung nicht bestraft werden könne. Vor einer Kündigung bewahrte dies den Mann aber nicht. Der Personalchef sagte, im Betrieb seien Menschen aus 63 Nationen tätig. Solche Äußerungen störten den Zusammenhalt. Vor dem Arbeitsgericht bekam der Personalchef recht.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: