Fotomontagen auf Facebook:Zum Hass aufgestachelt

53-jähriger Erdinger wegen Volksverhetzung und Gewaltdarstellung zu 150 Tagessätzen verurteilt

Ein 53-jähriger Erdinger ist am Amtsgericht Erding wegen Volksverhetzung, Gewaltdarstellung und Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen zu 150 Tagessätzen von je 15 Euro verurteilt worden. Der Mann hatte auf seiner Facebookseite insgesamt sieben Bilddateien verwendet, die öffentlich einsehbar waren. Darunter waren Abbildungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit einer Hakenkreuz-Armbinde, ein lachender Mann mit orientalischem Aussehen inmitten von abgeschlagenen Köpfen, das Bild eines misshandelten Säuglings sowie einer Frau, die von einem Holzkreuz gepfählt wurde und ähnliche Motive. In diese Bilder waren auch Fotos von weiteren prominenten Politikerinnen mit Zitaten montiert, in denen sie sich positiv über Flüchtlinge geäußert hatten. Der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft haben auf Rechtsmittel verzichtet, das Urteil ist somit rechtskräftig.

Aufgrund eines Hinweises hatte die Polizei die Bilder am 9. März dieses Jahres gesichtet und dem Mann war daraufhin ein Strafbefehl von 150 Tagessätzen zu je 40 Euro zugestellt worden. Dagegen erhob er Einspruch, wodurch es zu der Verhandlung kam.

Staatsanwältin Christina Wand schilderte in der Anklage die Bilddateien und warf dem Angeklagten unter anderem vor, damit Zuwanderer als animalisch und triebgesteuert darzustellen und den öffentlichen Frieden zu stören. Mit den Bildern würden Menschen zu Gewaltopfern degradiert. Er habe zum Hass aufgestachelt und die Menschenwürde verletzt.

Rechtsanwalt Jochen Völter verlas daraufhin eine mit dem Angeklagten abgesprochene Erklärung, wonach er den "objektiven Tatbestand" einräumte. Der 53-Jährige sei allerdings davon ausgegangen, dass er die Fotos auf Facebook nicht im öffentlichen Bereich eingestellt habe, sondern im privaten Raum. Hinzu komme, dass der Angeklagte unter großen, auch krankhaften Ängsten leide und er habe sich bei der Zuwanderung aus dem islamischen Kulturkreis "hineingesteigert". Mittlerweile habe er eingesehen, dass die verwendeten Mittel nicht die richtigen seien. Der Anwalt forderte eine "maßvollere Strafe", da sein Mandant nicht vorbestraft sei und er mit 150 Tagessätzen einen Eintrag in sein Führungszeugnis bekomme.

Staatsanwältin Wand war nicht bereit, von der Anzahl der Tagessätze abzurücken. Sie könne nachvollziehen, wenn jemand mit der gegenwärtigen Flüchtlingspolitik nicht einverstanden sei, aber sie verstehe nicht, was die politische Aussage von abgeschlagenen Köpfen und dergleichen sein solle. Das dürfe man nicht verharmlosen und das habe auch nichts mit einer politischen Meinungsäußerung zu tun.

Nach einem Rechtsgespräch mit Richterin Michaela Wawerla und Staatsanwältin Wand sowie einer Rücksprache mit seinem Mandanten schränkte der Verteidiger den Einspruch auf die Höhe der Tagessätze ein. Der Angeklagte beziehe Hartz IV und müsse von 450 Euro im Monat leben. 40 Euro als Tagessatz sei für ihn zu hoch.

Der Angeklagte erläuterte, dass er niemals eine Lehre abgeschlossen und als Staplerfahrer gearbeitet habe. Bis zum Jahr 2000. Kurz zuvor sei sein Sohn zur Welt gekommen und dann habe ihn die Frau verlassen. Seither lebe er als Hausmann und kümmere sich um seinen Sohn. In seinem "letzten Wort" versicherte er, dass ihm die Tat leid tue.

Durch die Beschränkung des Einspruchs auf die Höhe der Tagesätze wurde der Schuldspruch aus dem Strafbefehl gültig. Richterin Wawerla reduzierte die Höhe der Tagessätze auf 15 Euro; sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte nahmen das Urteil an.

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