Es geht um hohe Summen:Grillstandstreit eskaliert

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Kommt es nicht zur Einigung, drohen Zwangsgeld oder Haft

Von Florian Tempel, Erding

Der Streit um einen Bratwurst-stand am Erdinger Christkindlmarkt geht nicht nur weiter, er wird sogar immer heftiger. Das Landgericht Landshut hat neben dem Urteil, nach dem der Erdinger Schausteller Sascha Schmid sofortigen Anspruch auf einen Platz für seine Schwenkgrillbude hat, auch einen Zwangsgeldbeschluss erlassen. Und der hat es in sich: Laut diesem Beschluss muss der Verschönerungsverein Erding, der seit bald 30 Jahre den Christkindlmarkt veranstaltet, jeden Tag 3000 Euro bezahlen, so lange, bis Schmid einen Standplatz für seine Schwenkgrillbude bekommen hat.

Da der Zeitraum für die täglichen 3000 Euro Zwangsgeld schon am 6. Dezember begonnen hat und maximal bis zum 23. Dezember, dem letzten Tag des Christkindlmarkts, geht, könnte sich das Ganze bis auf 54 000 Euro aufsummieren. Falls aber das Zwangsgeld beim Verschönerungsverein nicht "beigetrieben werden kann", sieht der Beschluss "ersatzweise (. . .) für je 1000 Euro einen Tag Zwangshaft gegen die Vorstandsmitglieder (des Verschönerungsvereins Erding, Anm. d. Red.)" vor. Im schlimmsten Fall drohen also nicht nur dem langjährigen Christkindlmarktorganisator Fritz Steinberger 54 Tage im Gefängnis, sondern auch seiner Stellvertreterin im Verschönerungsverein.

Steinberger, ehemaliger Zweiter Bürgermeister von Erding und Dritter Landrat sowie Kreisvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt, vertrat am Freitag die Auffassung, ihm drohe gar nichts: "Wir haben ihn schon zugelassen." Man habe Schmid sogar mehrere Möglichkeiten angeboten: Einen Platz am Rande des Christkindlmarkts an der Langen Zeile, die Verkaufshütte des Verschönerungsvereins und den Standplatz eines anderen Standbetreibers, der freiwillig gehen würde.

Schmid lehnte das alles jedoch ab, weil er mit seiner eigens gebaute Schwenkgrillbude kommen will. Und dafür sieht er bislang nur eine Lösung: Die Hütte des Verschönerungsvereins muss komplett abgebaut werden, so dass er genau diesen Platz belegen kann. Das hat Steinberger jedoch abgelehnt. Er ist auch der Ansicht, das Urteil "gibt es gar nicht her", dass Schmid "mit seiner eigenen Bude kommen darf". Die Gegenseite ist in diesem Punkt freilich genau anderer Meinung. Wohl zurecht, denn im Urteil steht, Steinbergers "Einwand greift nicht", dass es ein Ding der Unmöglichkeit sei, die Hütte des Verschönerungsvereins abzubauen und Schmid dorthin zu lassen - sprich, das Gericht glaubt Schmid, dass seine Bude dort passt.

Überhaupt hat er zur Zeit auf alle Fälle die besseren Karten. Das Zwangsgeld wird zum Beispiel nicht automatisch fällig, sondern nur, wenn Schmid die Vollstreckung fordert. Er könnte es auch bleiben lassen - wenn Steinberger nachgibt und ihn auf den von ihm gewünschten Standplatz lässt. Vom Zwangsgeld hätte Schmid persönlich nichts, denn es müsste an die Staatskasse gezahlt werden. Gleichzeitig hat das Zwangsgeld aber auch nichts mit dem Schadensersatz für Schmid zu tun, den dieser für jeden Tag, den er nicht am Christkindlmarkt ist, einklagen könnte.

© SZ vom 10.12.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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