Erding:Schwierige Zeugen

Nach Facebook-Party: Ermittlungsergebnisse werden der Staatsanwaltschaft übergeben

Mathias Weber

"Das Klientel ist schwierig", sagt der Dorfener Polizeichef Ulrich Milius und lässt erahnen, dass die Ermittlungen im Fall der außer Kontrolle geratenen Facebook-Party Anfang September nicht leicht waren. Drei Wochen haben sie sich hin gezogen, nun sind sie fast beendet. Im Laufe der nächsten Woche übergibt die Dorfener Polizei ihre Ergebnisse der Staatsanwaltschaft.

Zum größten Teil waren es Jugendliche, deren Personalien die Polizei auf der Facebook-Party aufnehmen konnte. Sie wurden zur Befragung auf die Polizeistation gebeten, doch nicht jeder folgte der Aufforderung. "Es kommen nicht alle, viele sind schwer zu erreichen." Niemand muss eine Zeugenaussage machen, es sei das legitime Recht der Jugendlichen, die Aussage zu verweigern, sagte Milius. "Manche wollen mit der Polizei nichts zu tun haben, der ein oder andere nimmt die Sache nicht so ernst."

30 Zeugenaussagen konnte die Polizei aufnehmen, zum Teil bereits am Ort der Feier, als die Polizei gegen zwei Uhr eintraf, zum Teil auch bei der späteren Befragung auf der Polizeiinspektion. Im Laufe der Ermittlungen kamen noch einige weitere Strafsachen zur Sprache, aber bei der Aufklärung besteht kaum Aussicht auf Erfolg. Mehrere Partybesucher hatten den Diebstahl ihrer Handys angezeigt. Für Polizeichef Milius ist das keine Überraschung: "Auf solchen Feiern kommen immer Handys weg, die Jugendlichen gehen recht sorglos damit um."

Einige Gäste hätten auch von leichten Körperverletzungen berichtet. All das wurde in den Polizeibericht aufgenommen, bei vielen Delikten bleibt der Täter aber unbekannt. "Wir wissen oft nicht, wer dahinter steckt. Wir kennen nicht alle Namen oder nur den Vornahmen oder einen Spitznamen." Alles in allem seien die Ermittlungsarbeiten aber im Rahmen des Erwartbaren gewesen, sagt Milius.

Im nächsten Schritt werden die Ermittlungsergebnisse an die Staatsanwaltschaft weiter gegeben. Dort entscheidet sich, ob es zu Anklagen kommt oder von einem Verfahren abgesehen werden kann. Im Falle der Messerstecherei, die sich zwischen einem 19-Jährigen und einem 18-Jährigen auf der Party ereignet hat, sind die Ermittlungen abgeschlossen, der Sachverhalt gesichert. Der polizeibekannte mutmaßliche Täter wurde befragt, ebenso der Geschädigte und Zeugen. Der Tathergang konnte allerdings nach wie vor nicht eindeutig geklärt werden. Wie die Polizei vermutete, handelte es sich bei der Tatwaffe um ein Butterfly-Messer, mit dem das Opfer am Oberarm verletzt wurde. Die Waffe wurde aber im waldigen Terrain nicht gefunden, der Beschuldigte konnte sie vor dem Polizeizugriff verschwinden lassen

Der Veranstalter der Facebook-Party muss nicht mit einem Gerichtsverfahren rechnen, aber eine Strafe könnte ihn von einer anderen Stelle drohen: Weil er ohne Genehmigung 15 Euro Eintritt verlangt und danach unbegrenzt Alkohol ausgeschenkt hatte, hat er womöglich gegen das Jugendschutz- und das Gaststättengesetz verstoßen. Das Landratsamt ist in diesem Fall die zuständige Behörde.

Die Party auf einem abgelegenen Bauernhof nahe Lengdorf war am 8. September vollkommen außer Kontrolle geraten. Zwar hatte der 16-jährige Veranstalter über das soziale Netzwerk Facebook nur ungefähr zwanzig Personen eingeladen, im Laufe des Abends kamen etwa 200, viele von ihnen vom Erdinger Volksfest. Neben der Messerstecherei kam es unter den alkoholisierten Jugendlichen zu weiteren Körperverletzungen, Diebstählen und erheblichen Beschädigungen des Hauses. Die Polizei war über das Ausmaß der Verwüstungen erstaunt.

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