Erding:Zwei Veilchen zum Geburtstag

Zwei Brüder prügeln sich bei jeder Gelegenheit. Diesmal landete der Fall vor dem Amtsgericht

Von Thomas Daller, Erding

Max und Moritz (Namen von der Redaktion geändert), zwei Brüder aus Isen, geraten häufig in Streit, und das artet oft in Schlägereien aus. Bislang haben sie das unter sich ausgetragen und sich dann immer wieder versöhnt, aber was am 26. Geburtstag von Max vorgefallen ist, endete mit einer Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung, die nun am Amtsgericht Erding verhandelt wurde.

Gefeiert wurde im November vergangenen Jahres in einem Bowlingcenter in Erding. Max hatte seinen zwei Jahre jüngeren Bruder nur unter der Bedingung dazu eingeladen, dass er nicht wieder einen Streit vom Zaun brechen würde. Das ging solange gut, bis man gegen 1 Uhr morgens dann nach Hause aufbrechen wollte. Da hatte ein Gast der Geburtstagsfeier die Idee, man könnte doch noch eine Tour mit einer gemieteten Limousine machen. Max' Freundin war dagegen: Sie bezeichnete den Gast, der den Vorschlag gemacht hatte, als "primitives A...", mit dem Max nichts mehr unternehmen solle. Daraufhin mischte sich Moritz ein und bezeichnete sie als Schlampe. Max ging deswegen auf seinen Bruder los, wurde aber von dem anderen Gast festgehalten, was Moritz nutzte, um ihm zwei blaue Augen und eine Rippenprellung zu verpassen. Auch die Freundin mischte sich ein und bekam etwas ab: eine Platzwunde am Kinn, die mit drei Stichen genäht werden musste sowie eine schwere Gehirnerschütterung, die ihr zwei Wochen Schmerzen verursachte. So fuhren sie nach der Schlägerei erst ins Krankenhaus und dann zur Polizei, um Anzeige zu erstatten. Und zwar nicht nur gegen Moritz, sondern auch gegen den Gast, der Max festgehalten und damit Beihilfe zur Körperverletzung geleistet habe.

In der Verhandlung am Amtsgericht Erding stellte sich jedoch heraus, dass die Anklage wegen Beihilfe auf sehr wackeligen Beinen stand. Denn Max räumte ein, dass er im Begriff war, auf Moritz loszugehen. Und dieser Gast, der ihn festgehalten hatte, wollte die Auseinandersetzung verhindern. Dass Moritz seinerseits diese Situation ausnutzte, um zuzuschlagen, konnte man nicht dem erfolglosen Schlichter anlasten. Sein Rechtsanwalt bezeichnete das Eingreifen als "Nothilfe" und plädierte auf Freispruch. Dieser Auffassung schlossen sich sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Richterin Christine Tenschert an.

Aber wie kam es zur Verletzung von Max' Freundin? Sie selbst hatte nicht gesehen, wer sie von hinten gestoßen hatte, so dass sie mit dem Gesicht nach unten zu Boden fiel. Da sie allerdings zuvor von Moritz beleidigt worden war, ging sie auch davon aus, dass der Stoß von ihm gekommen war. Moritz bestritt das jedoch vehement: "Ich habe sie in keinster Weise angegriffen. Bei den Handgreiflichkeiten ging es nur um meinen Bruder und mich." Er habe sich in dieser Situation von seinem Bruder losreißen wollen und ihn wohl dabei unabsichtlich gegen die jungen Frau geschubst, die dadurch hingefallen sei. Als beide dann gesehen hätten, dass die junge Frau verletzt sei und im Gesicht blute, hätten beide Brüder den Kampf eingestellt und sich nur noch um die Verletzte gekümmert.

Richterin Tenschert schlug vor, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Die Staatsanwältin war einverstanden. Der Angeklagte muss 400 Euro zahlen; in Raten von 50 Euro, weil sein Einkommen sehr gering ist.

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