Erding:Verbraucherschutz mahnt Weißbräu ab

Erdinger Weißbier ist von der Verbraucherschutzzentrale abgemahnt worden und hat eine Unterlassungserklärung abgegeben, künftig nicht mehr als "getreu dem Bayerischen Reinheitsgebot von 1516" beworben zu werden: Nur Wasser, Hopfen und Gerste dürfen nach dem Bayerischen Reinheitsgebot von 1516 ins Bier. Obwohl das Erdinger Weißbier Weizenmalz enthält, warb die Privatbrauerei mit diesem Gebot - zu Unrecht, wie die Verbraucherzentrale fand.

Verbraucher hatten sich sowohl bei der Verbraucherzentrale als auch bei dem Verbraucherportal Lebensmittelklarheit über diese Werbung beschwert. Daraufhin hatte die Verbraucherzentrale die Privatbrauerei Erdinger Weißbräu abgemahnt. Die Brauerei habe inzwischen eine Unterlassungserklärung abgegeben und zugesagt, künftig nicht mehr mit der Jahreszahl "1516" zu werben. Dafür wird Erdinger eine Aufbrauchfrist bis zum 31. Juli 2016 gewährt. In einer Stellungnahme hatte der Erdinger Weißbräu argumentiert, dass allein der Adel Weizen zur Bierherstellung verwendet habe. Schon damals sei Weizen als kostbarer bewertet worden. Erhalte der Verbraucher somit etwas Besseres oder Hochwertigeres als vom ihm erwartet, sei dies keine relevante Irreführung: "Von Seiten der Lebensmittelüberwachung erfolgten daher auch keine Beanstandungen."

Aktuell wird die Durchsetzung des Reinheitsgebotes durch das Vorläufige Biergesetz vom 29. Juli 1993 geregelt. Untergäriges Bier darf nur aus Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser gebraut werden. Für obergäriges Bier, wozu Weißbier zählt, ist auch die Verwendung von anderem Malz zulässig.

© SZ vom 03.03.2016 / tdr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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