Erding:Schnapsverbot beim Moosgeistertreiben

Für den Schrannenplatz, den Kleinen Platz sowie die Lange Zeile und alle angrenzenden Nebenstraßen gilt am Faschingsdienstag, 9. Februar, von 12 bis 20 Uhr und damit während des Moosgeistertreibens ein striktes Schnapsverbot. Das teilt die Stadt Erding mit. Weder dürfen damit starke alkoholische Getränke verkauft noch von den Besuchern der Veranstaltung mitgebracht werden. Untersagt ist es zudem, den beschriebenen Bereich stark alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss zu betreten.

Mit dieser Allgemeinverfügung zieht die Stadt die Konsequenzen aus den Ereignissen vergangener Jahre, als insbesondere Jugendliche aufgrund ihres Alkoholkonsums vom Sanitätsdienst versorgt werden mussten. Darüber hinaus kam es immer wieder zu alkoholbedingten Körperverletzungen und Sachbeschädigungen. Für zusätzliche Gefahr sorgten die Splitter von Unmengen achtlos weggeworfener Schnapsflaschen. Durch die Anordnung ist die Polizei berechtigt, Platzverweise auszusprechen, mitgebrachten Schnaps zu vernichten oder Personen in Gewahrsam zu nehmen.

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