Erding:Radfahrer aus Rache ausgebremst

Ein 30-Jähriger brachte eine Gruppe Rennradfahrer mit einer absichtlichen Vollbremsung in höchste Gefahr. Nun ist er zu einer Geldstrafe und sieben Monaten Führerscheinentzug verurteilt worden.

Florian Tempel

Ein 30 Jahre alter Mann aus Berglern, der eine Gruppe Rennradfahrer mit einer absichtlichen Vollbremsung in höchste Gefahr gebracht hat, ist vom Amtsgericht Erding zu 700 Euro Geldstrafe und einem Führerscheinentzug von sieben Monaten verurteilt worden.

Der Angeklagte, der seine völlige Unschuld beteuerte, hatte nach Ansicht von Richterin Yvonne Folk die Radfahrer aus Rache ausgebremst. Kurz zuvor hatte er versucht sie trotz Gegenverkehrs zu überholen. Er musste sein Überholmanöver abbrechen und kam den Radfahrern dabei bedrohlich nahe, was gegenseitige Schimpfereien nach sich zog.

Der Vorfall ereignete sich am 1. August, als die Radsportabteilung des TSV Erding zu ihrer schon traditionellen Fahrradtour "Durchs Erdinger Holzland" eingeladen hatte. Die große 150 Kilometer lange Runde führte freilich nicht nur durch das Holzland, sondern fast durch den gesamten Landkreis. Im Abschnitt zwischen Wörth und Niederwörth war gegen Mittag eine größere Gruppe von Radsportlern in einer zweireihigen Kolonne unterwegs.

Der Angeklagte war in seinem Auto auf der Fahrt nach Erding. Die Radfahrer waren mit einer Geschwindigkeit von 30 bis 40 Kilometer pro Stunde keineswegs langsam. Doch wohl zu langsam für den Autofahrer. Als er zum Überholen ansetzte, verschätzte er sich. Gegenverkehr zwang ihn abzubremsen und nach links zu ziehen.

Den Radlern passte das wenig und es kam zu gegenseitigen Beschimpfungen. Offensichtlich gereizt überzog der Angeklagte nun gewaltig. Bei der nächsten Gelegenheit gelang es ihm, die Radler-Kolonne zu überholen. Doch damit gab er sich nicht zufrieden. Er legte knapp vor den Radfahrern eine Vollbremsung hin und brachte sein Auto schräg auf der Straße zu stehen. Eine brenzlige Situation, die glücklicherweise zu keinem Unfall führte. Allen Radfahrern gelang es, dem Auto auszuweichen oder noch rechtzeitig abzubremsen. Dennoch sei es "eine richtige Extremsituation" gewesen, sagte einer der als Zeugen zum Prozess geladenen Radfahrer.

Der Angeklagte beteuerte, er habe nichts getan. Er habe die Radfahrer nicht ausgebremst und nicht in Gefahr gebracht. Es habe eine Schimpferei gegeben, die Anzeige gegen ihn sei jedoch völlig unbegründet und erstaunlich.

Zu seiner Entlastung sagten ein Bekannter und seinen Bruder für ihn aus. Allerdings passten die Aussagen der drei Männer hinten und vorne nicht zusammen. Womöglich lagen die massiven Widersprüche in ihren Angaben daran, dass sie seit zwei Monaten keine Gelegenheit hatten sich besser abzusprechen. Alle drei, der Angeklagte und seine beiden Entlastungszeugen, sitzen seit Ende Oktober in drei verschiedenen Gefängnissen in Untersuchungshaft.

Da der Angeklagte deshalb derzeit auch nichts verdient, setzte Richterin Folk die Geldstrafe für den "gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr" mit 700 Euro sehr gering an.

Die zusätzlichen sieben Monate Führerscheinentzug, kann der Verurteilte nicht etwa locker im Gefängnis verstreichen lassen. Die Zeit der Führerscheinsperre wird erst nach seiner Haftentlassung beginnen.

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