Erding:Mautbefreiung für Landwirte

Landrat Bayerstorfer sieht das als sein Verdienst an

Seit 1. Juli gilt die LKW-Maut flächendeckend auch auf Bundesstraßen, davon ausgenommen werden nun Nutzfahrzeuge in der Landwirtschaft. Das sei auch ein Verdienst von Landrat Martin Bayerstorfer (CSU), heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes. Mit einem Schreiben habe sich der Landrat mit dem Bundestagsabgeordneten Andreas Lenz (CSU) an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) gewandt und eine Befreiungsklausel für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 Stundenkilometern gefordert: "Für unsere landwirtschaftlichen Betriebe steht im Gegensatz zum Güterverkehr nicht der gewerbliche Transport im Vordergrund, sondern die Bearbeitung der Flächen. Darüber hinaus waren die landwirtschaftlichen Nutzfahrzeuge aufgrund der Mindestgeschwindigkeit von 60 Stundenkilometern auf den Autobahnen vor der Mautausweitung auf die Bundesstraßen nicht betroffen und würden nun fälschlicherweise als Ausweichverkehr gewertet." Eine Mauterhebung für den Weg zum Feld und zurück zum Hof sei eine unverhältnismäßige Belastung und der bürokratische Aufwand der Abrechnung den Landwirten schlicht nicht zuzumuten, so der Landrat. Bundestagsabgeordneter Lenz: "Die Mautbefreiung ist wichtig, da Landwirten keine zusätzlichen Belastungen aufgebürdet werden dürfen. Dies konnte jetzt durch eine unbürokratischen Lösung erreicht werden." Auch aufgrund der Initiative aus Erding habe der Verkehrs- und Wirtschaftsausschuss des Bundesrates beraten, ab 1. Januar 2019 die Beförderung von land- und forstwirtschaftlichen Gütern von der Mautpflicht zu entbinden. Bis dahin werden land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge von der Mautpflicht ausgenommen.

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