Erding:Kick aus Eifersucht

Schlägerei vor der Schiaßn hat ein Nachspiel am Amtsgericht

Von Thomas Daller, Erding

Der 26-jährige Einzelhandelskaufmann aus Erding wusste nicht, wie ihm geschah. Da saß er im vergangenen Sommer bei einer Party in der Schiaßn nachts noch draußen und plauderte mit einer Frau links neben ihm. Plötzlich fing der Typ rechts neben ihm an, zu zählen: "Eins, zwei . . ." Mit wem er denn rede, fragte der 26-Jährige und wandte sich dann wieder ab. Bei "drei" zog der andere das Bein hoch und versetze ihm einen seitlichen Kick mit dem Fuß mitten ins Gesicht. Die Folgen waren eine Gesichts- und Nasenprellung, ein Monokelhämatom und eine Platzwunde am Nasenrücken. Der 26-Jährige kam ins Krankenhaus, der Täter in die Ausnüchterungszelle der Polizei.

Am Amtsgericht haben sie sich nun wiedergesehen, die Anklage lautete auf gefährliche Körperverletzung. Als "gefährlich" definiert der Gesetzgeber eine Körperverletzung, wenn ein Werkzeug dabei im Spiel war. Und ein gefährliches Werkzeug in diesem Sinne kann auch ein Schuh sein.

Der 23-Jährige Angeklagte, ebenfalls ein Erdinger, war wegen des Vorfalls am 19. Juli vergangenen Jahres völlig zerknirscht. Auslöser für seine Attacke war, dass die Dame, mit der der Einzelhandelskaufmann gesprochen hatte, seine Ex-Freundin war. Eifersucht und 1,8 Promille führten dann zu seinem Ausraster. Etwa 20 Flaschen 0,3er Bier und ein paar Stamperl Hochprozentiges hatte er damals schon gekippt. Warum er denn vorher bis drei gezählt habe, wollte Richterin Schmaunz vom Angeklagten wissen. "Ich weiß nicht", entgegnete er. "Vielleicht wollte ich ihm den Ernst der Lage vermitteln." Dabei hatte das Opfer ja keinerlei Ahnung, dass der Mann rechts und die Dame links von ihm mal in einer Beziehung zueinander standen. Den Täter kannte er nur flüchtig als Kunde des Geschäfts, in dem er arbeitete; und mit der Dame war er zufällig ins Gespräch gekommen. Vielleicht hätte er den Kick auch noch abwehren können, weil er, ebenso wie der Angeklagte, Kampfsport betreibt. Aber es seien ja "keinerlei feindliche Absichten" erkennbar gewesen, sagte das Opfer vor Gericht.

Der Angeklagte hatte ihn dann zwei, drei Tage nach dem Vorfall an seinem Arbeitsplatz aufgesucht, sich entschuldigt und Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro angeboten. Die Entschuldigung nahm der Einzelhandelskaufmann an, aber mit 500 Euro wollte er sich nicht zufrieden geben. In der Verhandlung sagte er, er wolle als Nebenkläger auftreten und er fordere mindestens 3000 Euro Schmerzensgeld. Richterin Schmaunz erklärte ihm, dass seine Nebenklage an formalen Versäumnissen scheitere und 3000 Euro viel für Verletzungen seien, die folgenlos verheilt seien. Sie verurteilte den Angeklagten, der noch nicht vorbestraft war, wegen gefährlicher Körperverletzung zu fünf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Zudem muss er ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Monate gefordert.

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